Warum steht WhatsApp in der Kritik?
IT-Experten, Datenschützer und Verbraucherschützer warnen regelmäßig davor, dass WhatsApp in großem Umfang Daten erfasst und diese an Facebook weitergibt.
So erklärt zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zur Frage, ob WhatsApp für die Kommunikation innerhalb des Unternehmens eingesetzt werden darf: „Aufgrund der Tatsache, dass durch WhatsApp weiterhin Metadaten zu den WhatsApp-Nachrichten in den USA verarbeitet werden und Adressdaten aus den telefoneigenen Adressbuch des Nutzers ohne Einwilligung der Betroffenen und damit regelmäßig auch nicht dem Betrieb angehörende Dritter erhoben werden, ist ein datenschutzkonformer Einsatz des Messengers in der Regel nicht zu begründen.“
Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Professor Ulrich Kelber hatte schon 2020 erklärt, dass Bundesbehörden WhatsApp nicht für dienstliche Zwecke nutzen sollten. Der BfDI forderte zudem Anfang 2024, und damit ein Jahr, nachdem die irische Datenschutzaufsichtsbehörde DPC einen Beschluss in Sachen WhatsApp erlassen hat, dass die offenen Fragen des Verfahrens endlich abschließend geklärt werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits Anfang 2017 wegen des Datenaustauschs zwischen WhatsApp und Facebook Klage gegen WhatsApp eingereicht.
Die Verbraucherzentralen von NRW und Rheinland-Pfalz berichten: „Ein Blick in die neuen Datenschutzhinweise von WhatsApp, die seit dem 11. April 2024 gelten, zeigt, dass die Sorgen nicht ganz unbegründet sind: Sobald WhatsApp-Nutzende Nachrichten an Drittanbieter-Apps schicken oder von ihnen erhalten, erfasst WhatsApp Daten auch von Nicht-WhatsApp-Nutzenden“.