Entgegen einem häufigen Missverständnis geht es bei diesem Grundsatz nicht um das Löschen um jeden Preis, sondern darum, die Anforderungen korrekt zu erfassen und die Konsequenzen in die Praxis umzusetzen.
Aufgrund hoher Schäden durch Cyberattacken investieren Unternehmen stark in Cybersicherheit. Mit neuen Konzepten wie Zero-Trust-Sicherheit wollen sie steigende Risiken in den Griff bekommen. Dabei dürfen sie aber die Grenzen des Datenschutzes nicht überschreiten.
Künstliche Intelligenz (KI) ist Teil der Unternehmensstrategie geworden. Der AI Act (KI-Verordnung) zur Regelung des Einsatzes von KI ist in Kraft. Die ersten Umsetzungsfristen laufen im Februar 2025 ab. Nicht alle Mitarbeitenden müssen das Wissen von „KI-Beauftragten“ haben, aber alle müssen wissen, was sie (nicht) dürfen. Eine KI-Richtline ist deshalb ein wichtiges Compliance-Element.
Die Ortung von Handys bzw. Smartphones kann Unfallopfern das Leben retten, sie erleichtert die Disposition im Außendienst und spürt verlorene Geräte auf. Doch ein Ortungsdienst kann den Datenschutz gefährden, erfolgt die Ortung heimlich und zu unerlaubten Zwecken. Prüfen Sie deshalb die Verwendung solcher Dienste im Unternehmen.
Bevor Betreiber von Onlineshops das komplette Geburtsdatum ihrer Kunden und Kundinnen verarbeiten, sollten sie gemeinsam mit ihrem bzw. ihrer Datenschutzbeauftragten diese Prüfung durchführen.
Neben rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz sind es neue Bedrohungslagen und neue, digitale Technologien, die Änderungen am Konzept für die Datensicherheit und bei den technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) notwendig machen. An welche TOMs sollten Sie dabei denken?
Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten führen dazu, dass Organisationen ihre Büroflächen
verkleinern. Die Checkliste zeigt, was dabei aus Datenschutzsicht zu beachten ist.
Mit dieser Checkliste prüfen Datenschutzbeauftragte die wichtigsten Prozessschritte im Zusammenhang
mit Poolfahrzeugen auf ihre Datenschutzkonformität.
Viele Unternehmen haben ein Datensicherheitskonzept, das die Risiken nicht genau genug berücksichtigt. Oft finden sich nur allgemeine Aussagen zum Datenschutz. Das Standard-Datenschutzmodell (SDM 3.0) hilft dabei, die Schutzmaßnahmen zu konkretisieren.
Fast alle personenbezogenen Daten, sofern sie nicht in analoger Form vorliegen, laufen über Netzwerke. Es gehört also zu den Aufgaben von DSB, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Netzwerktechnologie den Anforderungen der DSGVO und anderen nationalen Rechtsvorschriften entspricht. Was ist dabei alles zu tun?