Operationslisten, Bewerbungsmappen, Passwörter, … – das und vieles mehr können Sie bei einer Vor-Ort-Kontrolle in Besprechungsräumen finden. Worauf müssen Sie achten?
Unternehmen und Behörden setzen immer häufiger auf Apps für Smartphones und Tablets, um dienstliche Abläufe zu optimieren. Welche datenschutzrechtlichen Aspekte müssen Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte bei der Einführung einer solchen App beachten?
Aus Unternehmenssicht kommt es darauf an, nicht nur einzelne Datenschutzinstrumente im Unternehmen auf die DSGVO auszurichten. Sondern die Summe aller Einzelteile, also das komplette Datenschutzmanagementsystem (DMS).
Ereignisse wie die Corona-Pandemie zeigen, wie wichtig es ist, in der IT auf Krisen und Angriffe vorbereitet zu sein, statt hektisch reagieren zu müssen. Eine gute Grundorganisation ist dabei als Basis unabdingbar.
Kennen Sie dieses besondere Gefühl, wenn Sie eine Begehung machen oder am Telefon eine Anfrage erhalten, dass sich da das eine oder andere anders verhält als zunächst gedacht? Nennen wir es ruhig den 7. Sinn von Datenschutzbeauftragten. Fasst man Erkenntnisse dieser Art zusammen, entsteht ein überaus spannendes Datenschutzhandbuch, aus dem Sie heute erste Kapitel lesen.
Sollen personenbezogene oder unternehmenskritische Daten in der Cloud verarbeitet werden, müssen Sie als DSB prüfen, ob der Cloud-Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllen kann.
Bei Ortsbegehungen zum Datenschutz gilt es, wenig beachtete Prozesse zu finden, bei denen jeder gedankenlos mitarbeitet, die aber personenbezogene Daten in großen Mengen verarbeiten. Ideales Zielobjekt dafür sind Multifunktionsgeräte.
Die Checkliste hilft Ihnen als Datenschutzbeautragte dabei, Verantwortliche zum Datenschutz bei Multifunktionsgeräten im Vorfeld zu beraten, aber auch die Geräte einer Datenschutzkontrolle zu unterziehen.