Wie Desinformationen Datenschutz gefährden
„Fake News“ sind Ursache für Datenpannen
Fehlerhafte Informationen über Personen sind also eine Verletzung des Datenschutzes, wenn Verantwortliche nichts gegen unbeabsichtigte Falschinformationen tun oder absichtlich solche falschen Informationen erzeugen und verbreiten. Dabei ist es wichtig, z.B. in einer Datenschutzschulung die Unterschiede zwischen Desinformation und Fehlinformation zu betonen:
- Fehlinformationen sind falsch, werden jedoch nicht mit der Absicht erstellt oder weitergegeben, Schaden anzurichten.
- Desinformation wird absichtlich geschaffen, um eine Person, eine soziale Gruppe, eine Organisation oder ein Land in die Irre zu führen, zu schädigen oder zu manipulieren. Ein Beispiel ist die Bearbeitung eines Videos mit Politikern, um wichtigen Kontext zu entfernen, um zu schaden oder irrezuführen.
ENISA warnt vor Desinformationskampagnen
Bewusst erstellte und verteilte Falschinformationen sind nicht nur ärgerlich für die betroffenen Personen, sondern sie sind ein großes Risiko, auch im Cyberraum. Entsprechend hat die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA Desinformationskampagnen in ihre Liste der Cyberbedrohungen, die bis 2030 dominant sein werden, aufgenommen.
Die Digitalisierung hat zwar nicht zum Risiko „Desinformation“ an sich geführt. Doch digitale Technologien vereinfachen es, manipulative Daten über Personen zu erstellen und zu verbreiten. Ein Beispiel sind Deep Fakes, also täuschend echt wirkende manipulierte Bild-, Audio- oder Videoaufnahmen, meist mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt.