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29. November 2024

Zwei offizielle KI-Leitfäden

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Die KI-Leitfäden der Bayerischen Staatsregierung raten beim Einsatz generativer KI davon ab, im Internet frei verfügbare KI-Services zu nutzen. Die Nutzung im eigenen Mandanten sei aus Datenschutzsicht zu bevorzugen.
Bild: iStock.com/Tippapatt
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Hilfestellung der Bayerischen Staatsregierung
Je einen KI-Leitfaden für das Management und für Beschäftigte hat die bayerische Staatsregierung bereitgestellt. Die Leitfäden wenden sich an alle Dienststellen des Freistaats Bayern mit ihren insgesamt über 350.000 Beschäftigten. Viele Regelungsbausteine eignen sich auch für Unternehmen.

Der KI-Leitfaden für das Management („Leitfaden für Dienststellen“) geht davon aus, dass Methoden der KI bereits heute ein etabliertes Werkzeug darstellen (S. 5).

Geprüfte Anwendungen gilt es zu fördern

Daraus folgert er: „Es wird empfohlen, den Einsatz von ausreichend geprüften KI-Anwendungen im Dienstbetrieb zu fördern, auch um ein Ausweichen der Beschäftigten auf ‚unsichere‘, frei zugängliche Anwendungen zu vermeiden.“ (S. 8). Ein Hauptgrund dafür: „Der Unterschied zwischen KI-Anwendungen und klassischen Automatisierungssystemen ist, dass eine nachweisbare Korrektheit der Algorithmen nicht gegeben ist.“ (S. 5)

Klare Vorgaben sollen Strukturen schaffen

Nichts wissen will der Management-Leitfaden vom Einsatz frei im Internet verfügbarer generativer KI-Anwendungen ohne klare Vorgaben zu den Nutzungsmodalitäten für die Beschäftigten (S. 8). Davon sei aus technischen und rechtlichen Gründen abzuraten.

Wichtig
Die Nutzung einer KI-Anwendung in einem eigenen Mandanten in der eigenen IT-Anwendungsumgebung ist laut dem KI-Leitfaden der Bayerischen Staatsregierung „die aus datenschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdige Variante“ (S. 15).

Die logische Datentrennung ist wesentlich

„Eigener Mandant“ ist ein Schlüsselbegriff, den der Management-Leitfaden bei jeder Verwendung durch inhaltlich identische Fußnoten erläutert (siehe S. 11, 14, 15): „Unter einem eigene…

Dr. Eugen Ehmann
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Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen & Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 die IDACON , den renommierten Datenschutz-Kongress.
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