Wie ist der aktuelle Stand beim geplanten Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Deutlich fortgeschritten: Der EDSA begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses wesentliche Verbesserungen, äußert aber auch Bedenken.
Am 13. Dezember 2022 hat die EU-Kommission den lange erwarteten Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss zu Datenübermittlungen in die USA vorgelegt. Der Beitrag schildert, worauf sich Unternehmen schon jetzt konkret einstellen können und sollten.
134 Seiten - so umfangreich ist der Entwurf der EU-Kommission für einen Angemessenheitsbeschluss zum Transatlantic Data Privacy Framework. Da schadet es nicht, einige Wegweiser zu nutzen, um sich zurechtzufinden, etwa die Übersicht über alle Anhänge zum Entwurf.
134 Seiten - so umfangreich ist der Entwurf der EU-Kommission für einen Angemessenheitsbeschluss zum Transatlantic Data Privacy Framework. Da schadet es nicht, einige Wegweiser zu nutzen, um sich zurechtzufinden, etwa die Gliederung zu den Prinzipien des Frameworks.
Können die USA ein „angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten gewährleisten? „Ja“ – sagt inzwischen die Europäische Kommission. Nach langen Verhandlungen hat sie den Entwurf für ein neues Datenschutzabkommen mit den USA veröffentlicht und das Verfahren für den Privacy Shield 2.0 eingeleitet.
Wer EU-Tochterfirmen zumeist amerikanischer Cloud- und IT-Serviceprovider einsetzt, muss einige datenschutzrechtliche Fragen beantworten. Lesen Sie, welche aktuellen Entwicklungen es gibt und worauf Datenschutzbeauftragte (DSB) achten müssen.
Ist das der Durchbruch für ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Regierungen und Unternehmen hoffen es, Datenschutzaktivisten bezweifeln es – sicher ist im Moment nur: US-Präsident Joe Biden hat ein Dekret unterzeichnet und den Weg freigemacht für einen Privacy Shield 2.0.
Nutzt Ihr Unternehmen noch die „alten“ Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)? Dann sollten Sie bald aktiv werden – denn Ende des Jahres werden diese Klauseln ungültig.
Dürfen Unternehmen auf einen „risikobasierten Ansatz“ setzen, wenn es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA geht? Nein, sagt die österreichische Datenschutzbehörde DSB. Sie lehnt diesen Ansatz ganz klar ab.
Nur die neuen EU-Standardvertragsklauseln zu verwenden, reicht nicht. Hinzukommen müssen die „ergänzenden Maßnahmen“. Seine Empfehlungen dazu hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nun in einer Endfassung veröffentlicht.