Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework ist in Kraft getreten. Aber Achtung: Der Angemessenheitsbeschluss führt für sich allein nicht dazu, dass Datenübermittlungen nun automatisch rechtmäßig wären.
Dass Beschäftigte von Unternehmen in Deutschland ganz oder teilweise aus dem Homeoffice in einem Drittstaat arbeiten, kommt seit der Corona-Pandemie deutlich häufiger vor als früher. Aus der Sicht des Datenschutzes ist dabei einiges zu beachten.
Setzen Verantwortliche Auftragsverarbeiter ein, deren Mutterkonzern in einem Drittstaat seinen Sitz hat, kann sich das auf die Zuverlässigkeit dieses Auftragsverarbeiters auswirken. Lesen Sie, in welchen Fällen das so ist und was die Datenschutzkonferenz (DSK) empfiehlt.
Wie ist der aktuelle Stand beim geplanten Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Deutlich fortgeschritten: Der EDSA begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses wesentliche Verbesserungen, äußert aber auch Bedenken.
Am 13. Dezember 2022 hat die EU-Kommission den lange erwarteten Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss zu Datenübermittlungen in die USA vorgelegt. Der Beitrag schildert, worauf sich Unternehmen schon jetzt konkret einstellen können und sollten.
134 Seiten - so umfangreich ist der Entwurf der EU-Kommission für einen Angemessenheitsbeschluss zum Transatlantic Data Privacy Framework. Da schadet es nicht, einige Wegweiser zu nutzen, um sich zurechtzufinden, etwa die Übersicht über alle Anhänge zum Entwurf.
134 Seiten - so umfangreich ist der Entwurf der EU-Kommission für einen Angemessenheitsbeschluss zum Transatlantic Data Privacy Framework. Da schadet es nicht, einige Wegweiser zu nutzen, um sich zurechtzufinden, etwa die Gliederung zu den Prinzipien des Frameworks.
Können die USA ein „angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten gewährleisten? „Ja“ – sagt inzwischen die Europäische Kommission. Nach langen Verhandlungen hat sie den Entwurf für ein neues Datenschutzabkommen mit den USA veröffentlicht und das Verfahren für den Privacy Shield 2.0 eingeleitet.
Wer EU-Tochterfirmen zumeist amerikanischer Cloud- und IT-Serviceprovider einsetzt, muss einige datenschutzrechtliche Fragen beantworten. Lesen Sie, welche aktuellen Entwicklungen es gibt und worauf Datenschutzbeauftragte (DSB) achten müssen.
Ist das der Durchbruch für ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Regierungen und Unternehmen hoffen es, Datenschutzaktivisten bezweifeln es – sicher ist im Moment nur: US-Präsident Joe Biden hat ein Dekret unterzeichnet und den Weg freigemacht für einen Privacy Shield 2.0.