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02. Dezember 2024

Zerkrümeln jetzt die Cookie-Banner?

DP+
Mit einer neuen Verordnung soll beim Aufruf von Websites eine anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl der heutigen, teils irreführenden oder verwirrenden Cookie-Banner entstehen.
Bild: iStock.com/aoldman
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Die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung
Keine Frage, sie nerven: Cookie-Banner. Kaum eine Website kommt ohne die Abfrage von Einwilligungen aus. Von undurchsichtigen Schiebereglern über freundliches Nudging bis hin zur fehlenden Möglichkeit einer Ablehnung ist alles vertreten. Damit soll bald Schluss sein.

Geht es nach der Bundesregierung, dann soll das bunte Banner-Treiben bald ein Ende haben. So hat das Bundeskabinett Anfang September 2024 den Regierungsentwurf zur Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz beschlossen – kurz Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwVO). Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung will man evaluieren, ob die Vorgaben wirksam sind. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Zentrale Einwilligungs­verwaltung

Mit § 26 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) besteht die Möglichkeit, anerkannte Dienste für die Verwaltung von Einwilligungen zu etablieren. Damit sind Personal-Information-Management-Systeme (PIMS) gemeint, die es den einzelnen Betroffenen ermöglichen, ihre Dateneinstellungen und die erteilten Einwilligungen entsprechend zu verwalten.

Das TDDDG sieht dabei vor, dass derartige PIMS gewissen Anforderungen genügen und z.B. nutzerfreundlich sowie wettbewerbskonform ausgestaltet sind. Außerdem müssen die Dienste zuverlässig sein und über ein Sicherheitskonzept verfügen. § 26 Abs. 2 TDDDG ermöglicht es der Bundesregierung, die genauen Anforderungen zur nutzerfreundlichen und wettbewerbskonformen Ausgestaltung festzulegen. Zudem kann sie das Verfahren zur Anerkennung regeln sowie die zuständige unabhängige Stelle einrichten. Genau das soll mit der neuen EinwVO geschehen.

Die Idee hinter der EinwVO

Mit der EinwVO soll für Nutzende eine „anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen“ entsteh…

Dr. Sebastian Hartmann
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Sebastian Hartmann, LL. M. Eur.
Dr. Sebastian Hartmann
Dr. Sebastian Hartmann, LL. M. Eur. ist Volljurist und Datenschutzberater bei der atarax Unternehmensgruppe, einem Dienstleister für strategische Unternehmenssicherheit und Haftungsmanagement.
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