Homeoffice und Datenschutz – so passt beides zusammen
Viele Unternehmen haben in Rekordzeit ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Dass dabei sicher nicht der Datenschutz im Vordergrund stand, sondern die Beschäftigten zu schützen und den Betrieb irgendwie aufrechtzuerhalten – verständlich und geschenkt.
Doch nun ist es an der Zeit, näher hinzuschauen und für geregelte Bahnen auch in puncto Datenschutz zu sorgen.
„Homeoffice“ ist nicht gesetzlich definiert
Ebenso wie viele andere immer wieder verwendete Begriffe – mobile office, remote work oder mobile Arbeit – ist das „Homeoffice“ nicht (gesetzlich) definiert.
Geht es darum, die Arbeitsleistung außerhalb des vereinbarten Dienstorts zu erbringen, ist allein der Begriff „Telearbeit“ eindeutig bestimmt.
So legt § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung fest, dass Telearbeitsplätze Bildschirmarbeitsplätze sind, die der Arbeitgeber im Privatbereich des Beschäftigten fest eingerichtet hat. Bei der Telearbeit geht es also ausschließlich um die Arbeit von zu Hause mithilfe eines vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatzes.
Daraus entstehen sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten Rechte und Pflichten (Kostentragung, Zutrittsrecht, Vertraulichkeit, Gestaltung des Arbeitsplatzes etc.), die einer ausdifferenzierten Vereinbarung bedürfen.
In der aktuellen Situation wünschen sich zwar sowohl Vorgesetzte wie Beschäftigte, „von zu Hause aus zu arbeiten“. Keiner der Beteiligten möchte aber deshalb gleich einen Telearbeitsplatz einrichten müssen.
Mit „Homeoffice“ ist nicht nur zu Hause gemeint
Vor diesem Hintergrund wird der Begriff „Homeoffice“ viel…