IDW PH 9.860.1: Ein neuer Datenschutz-Prüfungsansatz
Der IDW PH 9.860.1 lautet in seiner ausführlichen Version „IDW Prüfungshinweis: Prüfung der Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz“.
Er erläutert, wie Wirtschaftsprüfer Kontrollen im Bereich Datenschutz durchführen. Dabei konkretisiert dieser Hinweis Prüfungen gemäß dem IDW Prüfungsstandard (PS) 860 für IT-Prüfungen.
Beide Dokumente sind nicht allgemein zugänglich, sondern sind dieses Jahr im Mitglieder-Magazin des IDW erschienen.
Prüfungsgegenstand
Die Datenschutzprüfungen nach IDW PH 9.860.1 beschränken sich allerdings nicht auf eine Überprüfung der IT. Vielmehr handelt es sich, wie der Name bereits sagt, um eine „Prüfung der Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen“ nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Dabei erstreckt sich die Prüfung auf automatisierte und nicht automatisierte Verfahren, wahlweise als Prüfung einzelner oder aller Verfahren. Somit fällt die Prüfung stark verfahrens- bzw. maßnahmenbezogen aus.
WICHTIG: Der IDW PS 860 ist ein Standard für IT-Prüfungen außerhalb der Jahresabschlussprüfung – es handelt sich somit um freiwillige Prüfungen, nicht um gesetzlich vorgeschriebene. Verantwortliche können Wirtschaftsprüfer also zusätzlich damit beauftragen, etwa um den Nachweispflichten aus der DSGVO nachzukommen oder um sich auf eine datenschutzspezifische Zertifizierung vorzubereiten.
Eine Prüfung des kompletten Datenschutz-Management-Systems (DSMS) ist nicht vorgesehen, wäre aber nach einem anderen Standard, dem IDW PS 980, möglich.
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