➧ Datendiebstahl gibt es nicht …?
Fälle von Datendiebstahl sollten sich doch am ehesten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) finden. Hier finden auch solche Straftaten ihren Niederschlag, bei denen die Täter das Internet als Tatmittel nutzen.
Als aktuelle Beispiele für Internet-Kriminalität nennt das Bundeskriminalamt (BKA):
- Identitätsdiebstahl / Phishing: Straftäter sind an allen Arten von Zugangsdaten interessiert, mit denen sie zu Lasten Dritter und zum eigenen Vorteil Verfügungen im Internet vornehmen können. Das geht von der Bestellung von Waren bis hin zur Manipulation von Aktienkursen.
- Spam: Als Spam oder Junk Mail bezeichnet man im Internet den Massenversand nicht angeforderter Werbe-E-Mails, Werbebeiträge in Newsgroups, die nichts mit dem Thema der Gruppe zu tun haben, sowie Kettenbriefe. Nach deutschem Recht ist es verboten, Personen unaufgefordert Werbung per E-Mail zuzusenden.
- Digitale Erpressung: Cyberkriminelle nutzen Schadsoftware (Ransomware) als Mittel der digitalen Erpressung. Angreifer verschlüsseln Daten auf infizierten Computern. Zur Wiederfreigabe sollen die Betroffenen ein Lösegeld zahlen.
- Massenhafte Fernsteuerung von Computern (Botnetze): Cyberkriminelle infizieren Computer mit Schadsoftware und schließen sie in Botnetzen zusammen, die sie nutzen, um Straftaten zu begehen.
Was sich allerdings nicht findet, ist der Datendiebstahl. Dieser Begriff ist jedoch so tief verwurzelt, dass wir nicht völlig davon abraten wollen, diesen Begriff zu verwenden.