Die Datenschutzkonferenz | Podcast Folge 15
Datenschutzrecht einheitlich anwenden
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat die Aufgabe, die Datenschutz-Grundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.
Dies geschieht durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.
Andreas Schurig, Vorsitzender der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder in diesem Jahr, stellt dabei immer wieder Kompromisse und gemeinsame Linien zwischen den Länder- und Bundesdatenschutzbeauftragten her. Auch wenn aufgrund der besonderen Rolle der DSK, die weder in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) so richtig verankert ist, unterschiedliche Meinungen und Auslegungen in den unabhängigen Datenschutzbehörden fortbestehen.
Zwischen unabhängigen Behörden und dem Europäischen Datenschutzausschuss
Im Interview sprechen wir mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten über die Arbeitsweise, Aufgaben, Herausforderungen und Zukunft der DSK:
- Welche Aufgabe hat die DSK und wie setzt sie sich zusammen?
- Wie ist die Beziehung und Zusammenarbeit von DSK und Europäischem Datenschutzausschuss (EDSA)?
- Wie oft tagt die DSK und was sind aktuelle Themen?
- Wie unterscheiden sich Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen etc.?
- Welche Rechtswirkung ist damit jeweils verbunden?
- Ist es (trotzdem) empfehlenswert, als Datenschutzbeauftragter die Veröffentlichungen der DSK genau im Auge zu behalten?
- Was passiert, wenn sich keine einstimmigen Beschlüsse in der DSK finden?
- Welche Vorschläge zur Verbesserung der föderalen Struktur des Datenschutzes gibt es innerhalb der DSK?
- Überlegungen zum Mehrheitsprinzip und subsidiäre Modelle für nationale Beschlüsse