Im Hof einer Wohnanlage toben sich Kinder und Jugendliche fast jeden Tag aus. Irgendwann wird einer Bewohnerin der Lärm zu viel. Sie will das Ganze für eine Beschwerde bei der Hausverwaltung dokumentieren. Deshalb filmt und fotografiert sie einige der Kinder. Ist das o.k. oder geht das zu weit?
Darf die Müllabfuhr Sperrmüll fotografieren, bevor sie ihn abholt? Die Frage mag leicht kurios wirken. Sie führt aber zu hochinteressanten Datenschutz-Überlegungen, die allgemeine Bedeutung haben.
Dass eine Lehrkraft manchmal Schwierigkeiten hat, sich die Namen aller Schülerinnen und Schüler zu merken, ist nachvollziehbar. Aber darf sie deshalb alle Schulkinder ihrer Klassen fotografieren und eine Fotodatenbank anlegen? Sie ahnen es: Das gibt Probleme.
Nach Veranstaltungen oder Wettkämpfen ist es üblich, auf der Internetseite des Vereins oder in der örtlichen Presse Fotos und Ergebnisse zu veröffentlichen. Hierbei müssen Vereine die DSGVO einhalten. Doch was geht und wo ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich?
Auch wenn Präsenzveranstaltungen und Firmenevents derzeit kaum stattfinden können: Das Fotografieren oder Filmen bei Events und Veranstaltungen bleibt ein datenschutzrechtlicher Dauerbrenner. Was geht auf welcher Rechtsgrundlage, was geht nicht?
Ein Ehepaar hat sich getrennt. Die beiden gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter. Wer darf darüber entscheiden, ob Fotos der Kinder im Internet veröffentlicht werden? Die Antwort des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist für alle Unternehmen und Vereine wichtig, die auf ihren Internetseiten Bilder von Kindern veröffentlichen. Besonders Sportvereine werden sie aufmerksam lesen.
Wie kann ich mich vor sammelwütiger Gesichtserkennungssoftware im Internet schützen? Mit den beiden neuen Software-Tools Fawkes und Lowkey, die an den US-amerikanischen Universitäten Chicago und Maryland entwickelt wurden.
So gut wie alle Unternehmen haben Kundenkontakt. Früher oder später trifft die heute übliche Eigenart, alles Mögliche zu filmen und zu posten, daher auch jeden Betrieb und jede Behörde. Bereiten Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen mit den folgenden Hinweisen auf diese Situation vor.
Klassenfotos in Jahrbüchern von Schulen sind ein oft diskutiertes Thema. Dabei geht es normalerweise um die Schüler auf diesen Fotos. Aber wie sieht es mit den Lehrern aus? Was ist, wenn ein Lehrer mit seiner Klasse abgebildet ist und er im Nachhinein der Verbreitung dieses Fotos widerspricht?
Welche Regeln des Datenschutzes gelten für die Verarbeitung von Fotos Beschäftigter? Nicht weniger als fünf deutsche Aufsichtsbehörden haben sich in ihren aktuellen Tätigkeitsberichten dazu geäußert, teils sogar relativ ausführlich.