Das Medienprivileg auf dem unionsrechtlichen Prüfstand
Durch die Formulierung des Art. 85 DSGVO sowie des Erwägungsgrunds 153 wird deutlich, dass der Verordnungsgeber unter bestimmten Voraussetzungen und mit Blick auf eine funktionierende Presse Ausnahmen ermöglichen wollte. Ein Freifahrtschein oder gar ein Ausblenden des Schutzziels der DSGVO geht damit gleichwohl nicht einher. Das Medienprivileg darf keine Überprivilegierung darstellen.
Medienprivileg in Österreich rechtswidrig
Das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH, Urteil vom 14.12.2022 – G 287-288/2022) machte zu eben jener Privilegierung der Medien Schlagzeilen, indem es Art. 2 § 9 Abs. 1 Datenschutzgesetz (DSG) für rechtswidrig erklärte. Das österreichische DSG ergänzt die DSGVO.
Im Bericht über eine Hausdurchsuchung veröffentlichte ein Medienunternehmen ein Bild mit einer ungeschwärzten Visitenkarte, sodass Kontaktdaten und Arbeitgeber ersichtlich waren. Das Unternehmen erstattete Selbstanzeige, nahm eine Korrektur nach Medienrecht vor und berief sich auf das Medienprivileg, da die Veröffentlichung…