Daten als Gegenleistung: jetzt anerkanntes Geschäftsmodell
EU-Richtlinie macht Daten zu Geld
Ein wichtiger Baustein ist die sogenannte Digitale-Inhalte-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/770, deutscher Text abrufbar unter https://ogy.de/digitale-inhalte-rili). Die Richtlinie regelt die Bereitstellung von digitalen Produkten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Darunter fallen u.a.
- digitale Spiele,
- Cloud Computing,
- soziale Medien, aber auch
- elektronische Gutscheine,
- E-Coupons und
- virtuelle Währungen.
Der Anlass für den neuen Rechtsrahmen ist klar: Häufig stellen Anbieter ihre digitalen Produkte den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht gegen Geld, sondern als Gegenleistung für ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung. Solche Geschäftsmodelle sind auf dem Online-Markt weit verbreitet.
Eine Frage des Verbraucherschutzes
Das Problem: Verbraucherschutzrechte galten bisher nur, wenn ein Vertrag regelte, dass Geld gegen Ware fließt. „Bezahlte“ der Verbraucher hingegen mit seinen Daten, war er zivilrechtlich schlechter gestellt. Das so…