➧ Eigentlich ging es anfangs nur um Umsatzsteuern
Den Ausgangspunkt bildet ein Prozess vor einem Finanzgericht. In diesem Prozess geht es um die Zahlung von Umsatzsteuern für vier Jahre. Klägerin ist eine GmbH, Beklagter ein Finanzamt. Doch die steuerlichen Details können völlig außen vor bleiben. Denn gestritten wird jetzt erst einmal um einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
➧ Die Klägerin möchte vom Gericht Kopien bekommen
Die GmbH als Klägerin macht dieses Recht gegenüber dem Finanzgericht geltend, also nicht etwa gegenüber dem Finanzamt. Sie fordert vom Finanzgericht vollständige Kopien aller Akten, die dort im Zusammenhang mit dem Prozess entstanden sind. Außerdem soll ihr das Gericht Kopien aller Verwaltungsakten des Finanzamts zur Verfügung stellen, die dem Gericht vorliegen.
➧ Eine Akteneinsicht wäre problemlos
Warum sich die GmbH auf das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO versteift, bleibt dabei unklar. Denn natürlich gibt es bei jedem Gericht die Möglichkeit der sogenannten „Akteneinsicht“. Für die Finanzgerichte ist sie in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Wer an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist, bekommt die Akten des Gerichts auf Wunsch für einige Zeit vorgelegt, kann sie durcharbeiten und sich davon auch Kopien machen.