Die meisten Menschen kennen als Bildungseinrichtungen die Grundschulen, weiterführenden Schulen und Hochschulen. Daneben existiert ein bunter Strauß an weiteren Angeboten zur schulischen, beruflichen und persönlichen Bildung.
Kategorien von Bildungseinrichtungen in Deutschland
- öffentliche Bildungseinrichtungen, z.B. Kindergärten, Schulen, Hochschulen
- Einrichtungen des Tertiären Bildungsbereichs wie Berufsakademien und Fachschulen
- Institutionen der Erwachsenenbildung, z.B. Volkshochschule
- ergänzende öffentliche Institutionen mit einem indirekten Bildungsauftrag, wie Museen und Bibliotheken
- freie Weiterbildungsanbieter, z.B. Weiterbildungsakademien, Fortbildungsträger
- nicht öffentliche Bildungseinrichtungen, etwa Akademien von Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbänden, Wirtschaftsverbänden oder Selbsthilfegruppen
- privatwirtschaftliche Bildungseinrichtungen (kommerzielle Angebote in den Bereichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung)
Keine Gesamtbetrachtung möglich
Wie man sich angesichts der unübersichtlichen Strukturen vorstellen kann, ist es bei der datenschutzrechtlichen Betrachtung nicht möglich, von der Bildungseinrichtung und dem Bildungsträger als solches zu sprechen.
Zu einer besonderen Herausforderung wird die Betrachtung dort, wo neben staatlichen Trägern und sozialen Trägerstrukturen (Stiftungen, Vereine, gGmbHs etc.) auch gewinnorientierte Unternehmen (GmbHs, AGs etc.) auftreten.