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02. September 2022

Datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche

DP+
Kritiker sind der Meinung, dass Verbände bei Datenschutzverletzungen nicht auf Unterlassung klagen können sollten, sondern nur die betroffene Person, um massive Klagewellen zu verhindern. Doch der EuGH hat klargestellt, dass die Aufsichtsbehörden nicht die alleinigen „Hüter der DSGVO“ sind.
Bild: iStock.com / Aleksei-Naumov
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Droht neues Unheil?
Dürfen Verbände bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen auf Unterlassung klagen? Der EuGH meint: Ja. Grund genug, zu klären, was Unterlassungsklagen sind und wie sich Unternehmen dagegen wappnen.

Am 28. April 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entschieden. In einem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen Meta (Facebook) musste der EuGH klären, ob Verbände bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen klagen dürfen. Das war umstritten. Denn nach deutschem Recht dürfen Verbände zwar Unterlassungsklagen erheben, die DSGVO enthält hierzu aber keine Regelungen. Der EuGH entschied schließlich zugunsten der Verbraucherschützer (Az. C-319/20).

Wichtig

Nach der EuGH-Entscheidung können betroffene Personen also zusätzlich zum Recht auf Beschwerde und Schadensersatz auch Unterlassungsansprüche geltend machen. Denn es besteht kein Konflikt zur DSGVO, wenn das nationale Recht weitere Rechtsschutzmöglichkeiten vorsieht.

Was sind Unterlassungsansprüche?

Meint eine betroffene Person, der Verantwortliche habe gegen die DSGVO verstoßen, so kann sie bei der Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gemäß Art. 79 DSGVO einlegen. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß vorliegt, kann sie Maßnahmen wie z.B. eine Untersagung anordnen und ein Bußgeld verhängen. Außerdem kann die betroffene Person gemäß Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen.

Was die DSGVO nicht ausdrücklich regelt, aber im deutschen Zivilrecht anerkannt ist: Eine Person kann von einer anderen verlangen, dass diese i…

Kristin Benedikt
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Verfasst von
Kristin Benedikt
Kristin Benedikt
Kristin Benedikt ist Richterin und Datenschutzbeauftragte am Verwaltungsgericht Regensburg. Zuvor leitete sie den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
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