Am 28. April 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entschieden. In einem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen Meta (Facebook) musste der EuGH klären, ob Verbände bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen klagen dürfen. Das war umstritten. Denn nach deutschem Recht dürfen Verbände zwar Unterlassungsklagen erheben, die DSGVO enthält hierzu aber keine Regelungen. Der EuGH entschied schließlich zugunsten der Verbraucherschützer (Az. C-319/20).
Datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche
Nach der EuGH-Entscheidung können betroffene Personen also zusätzlich zum Recht auf Beschwerde und Schadensersatz auch Unterlassungsansprüche geltend machen. Denn es besteht kein Konflikt zur DSGVO, wenn das nationale Recht weitere Rechtsschutzmöglichkeiten vorsieht.
Was sind Unterlassungsansprüche?
Meint eine betroffene Person, der Verantwortliche habe gegen die DSGVO verstoßen, so kann sie bei der Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gemäß Art. 79 DSGVO einlegen. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß vorliegt, kann sie Maßnahmen wie z.B. eine Untersagung anordnen und ein Bußgeld verhängen. Außerdem kann die betroffene Person gemäß Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen.
Was die DSGVO nicht ausdrücklich regelt, aber im deutschen Zivilrecht anerkannt ist: Eine Person kann von einer anderen verlangen, dass diese i…