Der Datenschutzrahmen EU–USA: in Gefahr oder nicht?

Das PCLOB beaufsichtigt die US-Geheimdienste
Das PCLOB ist keine reine „Datenschutzbehörde“. Datenschutzfragen spielen bei seiner Tätigkeit jedoch eine wesentliche Rolle.
Erwägungsgrund 167 des Angemessenheitsbeschlusses zum Datenschutzrahmen EU–USA beschreibt die Rolle des PCLOB in seinen ersten beiden Sätzen so: „… Die Nachrichtendienste [unterliegen] der Aufsicht des PCLOB. Nach seinem Gründungsstatut ist das PCLOB mit Aufgaben im Bereich der Terrorismusbekämpfung und deren Umsetzung betraut, wobei der Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten im Vordergrund steht. Bei der Überprüfung der Tätigkeit der Nachrichtendienste hat es Zugriff auf alle einschlägigen Unterlagen von Behörden wie Berichte, Audits, Überprüfungen, Dokumente, Schriftstücke und Empfehlungen, einschließlich der Geheimhaltung unterliegenden Informationen, kann Befragungen durchführen und Zeugen vernehmen.“
Seine Tätigkeit führt zu mehr Datenschutz
Die Tätigkeit des PCLOB ist im Gesamtgefüge des Angemessenheitsbeschlusses zum Datenschutzrahmen EU–USA von zentraler …