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13. März 2025

Der Datenschutzrahmen EU–USA: in Gefahr oder nicht?

DP+
Datenschutzrahmen EU-USA: Hier zu sehen, die Flagge der USA und der EU, die ineinander geblendet sind
Bild: STILLFX / iStock / Getty Images Plus
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Datenübermittlung in die USA
Für Datenübermittlungen an über 2.400 US-Unternehmen bietet der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum Datenschutzrahmen EU–USA eine sehr willkommene Rechtsgrundlage. Derzeit wachsen Befürchtungen, dass neuere Entwicklungen in den USA seinen rechtlichen Bestand gefährden könnten. Der Beitrag schildert die aktuelle Situation.
Das „Privacy and Civil Liberties Oversight Board”, abgekürzt PCLOB, ist auch Datenschutzfachleuten oft kaum bekannt. Dieses Board ist Teil der US-Bundesverwaltung. Es hat jedoch den besonderen Status einer unabhängigen Regierungsbehörde („indipendent agency“). Dieser Status hat beispielsweise zur Folge, dass das PCLOB nicht an den US-Präsidenten berichtet, sondern spätestens alle sechs Monate gegenüber dem US-Kongress. Das Board hat einen eigenen Internetauftritt: www.pclob.gov/.

Das PCLOB beaufsichtigt die US-Geheimdienste

Das PCLOB ist keine reine „Datenschutzbehörde“. Datenschutzfragen spielen bei seiner Tätigkeit jedoch eine wesentliche Rolle.

Erwägungsgrund 167 des Angemessenheitsbeschlusses zum Datenschutzrahmen EU–USA beschreibt die Rolle des PCLOB in seinen ersten beiden Sätzen so: „… Die Nachrichtendienste [unterliegen] der Aufsicht des PCLOB. Nach seinem Gründungsstatut ist das PCLOB mit Aufgaben im Bereich der Terrorismusbekämpfung und deren Umsetzung betraut, wobei der Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten im Vordergrund steht. Bei der Überprüfung der Tätigkeit der Nachrichtendienste hat es Zugriff auf alle einschlägigen Unterlagen von Behörden wie Berichte, Audits, Überprüfungen, Dokumente, Schriftstücke und Empfehlungen, einschließlich der Geheimhaltung unterliegenden Informationen, kann Befragungen durchführen und Zeugen vernehmen.“

Seine Tätigkeit führt zu mehr Datenschutz

Die Tätigkeit des PCLOB ist im Gesamtgefüge des Angemessenheitsbeschlusses zum Datenschutzrahmen EU–USA von zentraler …

Dr. Eugen Ehmann
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Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen & Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 die IDACON , den renommierten Datenschutz-Kongress.
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