Startseite Grundlagen Download Checkliste: Interessenabwägung zum Tracking auf Websites
Dass das eigene Interesse daran, Tracking-Tools einzusetzen, das der betroffenen Nutzer überwiegt, müssen Website-Betreiber nachweisen. Die reine Behauptung, dass es so sei, wird keiner Datenschutz-Aufsicht reichen.
Verantwortliche müssen sogar mit einem Bußgeld rechnen, wenn er die Abwägung ungenügend oder gar nicht durchgeführt und zugleich seine Rechenschaftspflicht verletzt hat.
Damit es nicht so weit kommt, sollten Verantwortliche ihre Interessenabwägung immer dokumentieren, z.B. mit unserer Checkliste.
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