Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

06. Februar 2025

Erste Evaluierung des Angemessenheitsbeschlusses

DP+
Erste Evaluierung des Angemessenheitsbeschlusses
Bild: iStock.com/alxpin
5,00 (1)
Datenschutzrahmen EU-USA
Am 10.07.2023 erließ die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA. Ein Jahr später fand eine Evaluierung dieses Beschlusses statt. Die Ergebnisse sind für alle Unternehmen relevant, die Daten in die USA übermitteln.

Der Angemessenheitsbeschluss für die USA legt fest, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten. Bedingung ist, dass man bei der Übermittlung von Daten aus der EU an Unternehmen in den USA die in dem Beschluss enthaltenen Vorgaben einhält (Art. 1 des Beschlusses). Der korrekten Umsetzung dieser Vorgaben kommt somit eine zentrale Bedeutung zu.

Vorgesehene Evaluierungen

Der Angemessenheitsbeschluss verpflichtet die EU-Kommission dazu, ihn ein Jahr nach seiner Bekanntgabe zu evaluieren. Es geht dabei darum, „ob die Feststellungen zur Angemessenheit des von den Vereinigten Staaten gewährleisteten Schutzniveaus im Rahmen des Datenschutzrahmens EU-USA noch sachlich und rechtlich gerechtfertigt sind“. So erläutert Erwägungsgrund 211 des Beschlusses die Evaluierungspflicht. Sie ist in Art. 3 Abs. 4 des Beschlusses förmlich verankert.

Zu künftigen Evaluierungen ist die EU-Kommission in einer Häufigkeit verpflichtet, die mit dem Europäischen Datenschutzausschuss (­EDSA) abzustimmen ist (Art. 3 Abs. 4 des Beschlusses). Ein fester zeitlicher Abstand ist nicht vorgegeben.

Die EU-Kommission hält es für zweckdienlich, dass die nächste Evaluierung in drei Jahren stattfindet. Der ­EDSA hat erklärt, er halte einen Zeitraum von „drei Jahren oder weniger“ für angemessen (Rn 70 seines Berichts). Eine Überschreitung des Dreijahreszeitraums würde er demnach wohl nicht akzeptieren.

Grundlage für die Evaluierung

Der Angemessenheitsbeschluss fordert, dass jede Evaluierung „auf der Grundlage aller verfügbar…

Dr. Eugen Ehmann
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen & Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 die IDACON , den renommierten Datenschutz-Kongress.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.