Geplante Änderungen des Datenschutzrechts
Was sagt der Koalitionsvertrag zum Datenschutz?
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine gute internationale Standardsetzung. Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes verstärken wir die europäische Zusammenarbeit, institutionalisieren die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wollen ihr rechtlich, wo möglich, verbindliche Beschlüsse ermöglichen. Wir schaffen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.“ (S. 17 des Koalitionsvertrags). Wie ist hier der Stand der Umsetzung?
Was bedeutet „Referentenentwurf“?
Ein „Referentenentwurf“ zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von Anfang August 2023 enthält ausformulierte Vorschläge zur Änderung des BDSG und Begründungen hierzu.
„Referentenentwurf“ bedeutet: Es handelt sich um einen Entwurf, den die zuständigen Fachleute des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ausgearbeitet haben. Die Spitze des Ministeriums hat ihn noch nicht gebilligt. Auch eine Billigung durch die Bundesregierung steht noch aus. Ohne ihr „grünes Licht“ kann das Gesetzgebungsverfahren nicht starten.
Was bewegt sich beim Beschäftigtendatenschutz?
Zum Beschäftigtendatenschutz liegt ein gemeinsames Papier des Bundesministeriums für Arb…