Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

08. Juni 2019

Die Grundlagen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bild: iStock.com / Stadtratte
4,25 (4)
DSGVO / GDPR
Über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auch mehr als fünf Jahre nach ihrer ersten Anwendung viel berichtet und diskutiert. Häufig geht es dabei um spezielle Fragen zum Datenschutzrecht der EU. Vieles wird jedoch verständlicher, wenn man sich gezielt mit den Grundlagen der DSGVO befasst. Das hilft auch, die Mitarbeitenden im Unternehmen zu sensibilisieren.

Was ist die DSGVO überhaupt?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder General Data Protection Regulation (GDPR) ist seit 25. Mai 2018 anwendbar. Sie regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Europäischen Union.

Die DSGVO hat die seit 1995 geltende EU-Datenschutz-Richtlinie abgelöst. Außerdem hat sie dafür gesorgt, dass unmittelbar geltendes EU-Recht nationale Datenschutz-Gesetze wie das frühere Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt.

Zusätzlich zur DSGVO soll es eine neue Verordnung zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (E-Privacy-Verordnung) geben.

Aufgrund zahlreicher Öffnungsklauseln in der DSGVO sind darüber hinaus weiterhin nationale Datenschutz-Gesetze möglich. In Deutschland ist dies das neue Bundesdatenschutzgesetz. Es gilt ebenfalls seit 25. Mai 2018.

Die DSGVO hat Anwendungs-Vorrang vor den nationalen Datenschutz-Gesetzen. Zusätzlich gibt es Fachgesetze wie den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch sowie die Datenschutz-Gesetze der einzelnen Bundesländer.

Was regelt die Datenschutz-Grundverordnung?

Die DSGVO soll einen einheitlichen und starken Datenschutz in der EU gewährleisten, ohne den freien Datenverkehr innerhalb der EU zu gefährden.

Die Grundverordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Genauer: den Schutz personenbezogener Daten bei der ganz oder teilweise automatisierten Verarbeitung. Außerdem regelt sie die nichtautomatisierte (manuelle) Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Achtung
Die DSGVO gilt unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der EU stattfindet oder nicht. Sie gilt auch für alle Verarbeitungsvorgänge von personenbezogenen Daten, die von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern mit Sitz in der EU durchgeführt werden.

Laut Erwägungsgrund 22 heißt es: „Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union sollte gemäß dieser Verordnung erfolgen.“

Die Datenschutz-Grundverordnung stärkt unter anderem die Betroffenenrechte, beispielsweise durch erhöhte Anforderungen an die Transparenz und umfangreichere Informations- und Benachrichtigungs-Pflichten der Unternehmen und Behörden.

Betroffenenrechte wie das Recht auf Daten-Portabilität oder das „Recht auf Vergessenwerden“ erhöhen den Einfluss des oder der Betroffenen auf die Verarbeitung der eigenen Daten.

Was sind die wesentlichen Aussagen der DSGVO?

Viele Datenschutz Grundsätze der DSGVO wie Zweckbindung, Datenrichtigkeit, Erforderlichkeit und Datensparsamkeit / Datenminimierung sind altbekannt. Doch die DSGVO enthält zahlreiche neue oder verschärfte Anforderungen an den Datenschutz.

Zu den Vorgaben gehören

Erhöhte Anforderungen bestehen an

Welche Sanktionen sieht die DSGVO vor?

Und zum Abschluss ein ganz wichtiger Punkt: Die Aufsichtsbehörden haben sehr ausgedehnte Abhilfe-Befugnisse. Sie können unter anderem Geldbußen bis zu 20 Mio. € oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Oliver Schonschek

Oliver Schonschek
Verfasst von
Oliver Schonschek
Oliver Schonschek
Oliver Schonschek ist freiberuflicher News Analyst, Journalist und Kommentator, der sich auf Sicherheit, Datenschutz und Compliance spezialisiert hat. Er schreibt für führende Medien, ist Herausgeber und Autor mehrerer Lehrbücher.
0 Kommentare
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.