➧ Es begann mit 3.000 Euro Geldbuße
Ausgangspunkt war eine Geldbuße von 3.000 €, verhängt von der litauischen Datenschutzaufsicht gegen das Gesundheitsministerium von Litauen. Angeblich – so der Vorwurf der Datenschutzaufsicht – hatte das Gesundheitsministerium bei der Entwicklung einer Corona-App gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Diesen Vorwurf wollte das Ministerium nicht auf sich sitzen lassen. Es klagte deshalb beim Verwaltungsgericht Vilnius gegen die Verhängung der Geldbuße.
➧ Das Verwaltungsgericht hat Fragen an den EuGH zum Test mit personenbezogenen Daten
Das Gericht war sich in mehrfacher Hinsicht über die Auslegung der DSGVO unsicher. Deshalb legte es dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht weniger als sechs Fragen vor. Eine dieser Fragen lautet: Ist der Begriff der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO dahin auszulegen, dass er auch Sachverhalte erfasst, in denen Kopien personenbezogener Daten für das Testen einer mobilen IT-Anwendung verwendet werden? (Frage Nr. 4 des Gerichts an den EuGH)