Nicht der oder die Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich für den Datenschutz, sondern die sogenannte verantwortliche Stelle. Wer verantwortlich oder gemeinsam verantwortlich ist, kommt auf die Datenverarbeitung und die Auftragsverarbeitung an. Wir geben einen Überblick zum Verantwortlichen, auch zu Fragen der Haftung und zur Verantwortung bei Datenschutzverletzungen.
Geht es um Sanktionen der Aufsichtsbehörden, gilt meist der erste Gedanke den Geldbußen. Doch es gibt weit mehr Möglichkeiten, wie eine Aufsichtsbehörde gegen Verantwortliche vorgehen kann.
Um Ausgangsbeschränkungen durchzusetzen und Infektionsketten nachzuverfolgen, setzen einige Länder auf technische Mittel wie Gesichtserkennung und KI. Auch vor der Corona-Krise war die Sammelwut von Biometrie-Anbietern wie Clearview AI in die Schlagzeilen geraten. Im Interview mit Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, sprechen wir über die Chancen und Risiken von Gesichtserkennung und KI.
Die DSGVO verwenden die meisten Menschen in Europa als Synonym für Datenschutz. Doch es gibt u.a. in den großen Kirchen Deutschlands eigene, autonome Datenschutzgesetze.
Sind Geburtstagslisten zulässig? Und wenn ja, welche Fallstricke sind zu beachten? Diese Fragen gehören zu den Klassikern des „Alltags-Datenschutzes“. Die DSGVO bereichert die Antworten um neue Aspekte.
Seit 25. Mai 2018 ist nun die DSGVO anzuwenden. Trotzdem werden immer noch Umfragen zur Umsetzung der DSGVO veröffentlicht. Der Grund: Es gibt weiterhin deutliche Lücken in der Umsetzung. Nutzen Sie die neuen Studien als Grundlage für eigene interne Untersuchungen.
Es gibt unzählige private Datenverarbeitungen wie Fotos, Geburtstagslisten und Einladungen. Wann greift eigentlich die DSGVO für Privatpersonen, besonders im Zeitalter sozialer Netzwerke & Co.?
Software-Lösungen allein können die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) nicht sicherstellen. Aber Tools können zumindest dabei helfen. In unserer Serie stellen wir verschiedene Werkzeuge vor. Den Anfang machen Tools und Verfahren, die helfen, ein Risiko zu bewerten.
Die halbjährliche Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) verabschiedete Anfang November 2019 eine neue Version des Standard-Datenschutzmodells (SDM-V2). Damit ist die knapp dreijährige Auswertungsphase des Modells beendet. Wir stellen das Ergebnis vor.
Ende 2019 haben die deutschen Aufsichtsbehörden ihren Erfahrungsbericht zur DSGVO vorgestellt. Die Evaluation der DSGVO ist bis 25. Mai 2020 durchzuführen, der Bericht kann dafür von der EU-Kommission berücksichtigt werden. In unserer Podcastfolge erläutert Thomas Kranig die Bewertung der Aufsichtsbehörden, benennt die Änderungsvorschläge und stellt klar, welche Erwartungen die Anwender an diese Evaluation haben können und welche nicht.