Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 gilt, ist derzeit heiß diskutiert, nicht nur bei großen Unternehmen. Auch für junge Unternehmen wie Start-ups stellt sich die Frage, wie sie mit der Verordnung umgehen. Der Beitrag zeigt, wie sich speziell kleine Unternehmen auf die DSGVO vorbereiten sollten.
Am 1. Februar 2017 hat die Bundesregierung den Entwurf eines „BDSG-neu“ beschlossen. Es soll das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen, wenn ab 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt. Schwerpunkte bilden der komplizierte Aufbau des „BDSG-neu“, ohne dessen Kenntnis viele Regelungen nicht einzuordnen sind, ferner die Bußgeldregelungen und Scoring-Vorschriften.
Welche Punkte muss ein Verantwortlicher zukünftig prüfen, um nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Zweckänderung vornehmen zu können? Das umfassende Prüfschema führt durch den Prüfprozess.