Von den vielfältigen Möglichkeiten von Excel wissen die meisten Nutzer kaum etwas. Gerade das kann zu Datenpannen führen. Ein Ratgeber des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu diesem Thema lässt sich in weniger als einer halben Stunde durcharbeiten.
Weniger Meldungen über Datenpannen als im Vorjahr und deutlich mehr Bildungsangebote, die auf großes Interesse stießen – das Jahr 2022 verlief aus Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg deutlich angenehmer als zu Coronazeiten. Wichtige Zahlen, Fakten und Themenschwerpunkte stellt der aktuelle Tätigkeitsbericht 2022 vor.
Was bedeutet der geplante Data Act der Europäischen Union für die Zukunft des Datenschutzes? Mit dieser Frage beschäftigten sich am „Europäischen Datenschutztag“ Experten und Datenschutzbeauftragte aus ganz Europa.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat einen Bericht über die Ergebnisse seiner ersten koordinierten Durchsetzungsmaßnahme veröffentlicht. Darin geht es um die Frage, wie öffentliche Verwaltungen in ganz Europa Cloud-Dienste datenschutzkonform nutzen können.
Welche Daten sammelt Ihr Auto, was weiß es dadurch über Sie – und wie können Sie Ihre Daten vor Missbrauch schützen, zum Beispiel wenn sie Ihr Auto verkaufen? Antworten und Tipps geben Sicherheitsexperten und der ADAC.
Es reicht nicht, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Verantwortliche in den Unternehmen müssen die ergriffenen Maßnahmen und ihre Wirksamkeit auch nachweisen können. Das sollten Datenschutzbeauftragte dazu wissen.
Was müssen Betreiber von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen beachten, damit sie datenschutzkonform nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) arbeiten? Das fasst die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in ihrer aktualisierten Orientierungshilfe zusammen.
Was müssen Behörden, Unternehmen, Vereine und Verbände beachten, wenn sie Videos auf ihren Webseiten nutzen wollen? Das erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BaWü) in seiner aktuellen Handreichung – und hat Tipps für datenschutzfreundliche Lösungen.
Bei den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten tauchen gleich zu Beginn Fragen auf. Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO spricht von „Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“. Für die Rechtmäßigkeit gibt es Art. 6 DSGVO, für Transparenz Art. 13 & 14 DSGVO. Aber was meint „Treu und Glauben“?
Darf der Verfassungsschutz nachrichtendienstlich gesammelte personenbezogene Daten an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weitergeben? „Nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten“ – sagt das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Urteil. Es schränkt die Datenweitergabe ein und fordert eine Überarbeitung des Bundesverfassungsschutzgesetzes.