Kritiker behaupten, dass sich Microsoft 365 nicht datenschutzkonform einsetzen lässt. Ist der Verantwortliche anderer Meinung, so muss er den rechtskonformen Einsatz per Datenschutz-Folgenabschätzung nachweisen. Doch ist eine DSFA bei Microsoft 365 in jedem Fall verpflichtend?
Cyberangriffe nehmen zu, die Fragestellungen rund um den internationalen Datenverkehr werden komplexer – und die Corona-Pandemie prägt immer noch das Datenschutzjahr. Das geht aus dem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021 des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hervor.
Wir hatten ihn bereits 2020 zu Gast in unserem Podcast zum „Homeschooling und Datenschutz“. Zwei Jahre später wünscht sich zwar das Homeschooling keiner zurück. Doch die Digitalisierungswelle hat den Unterricht inzwischen voll erfasst. In unserer aktuellen Folge blicken wir mit Dr. Lutz Hasse, dem thüringischen Landesdatenschutzbeauftragten auf die Erfahrungen der letzten zwei Jahre und auf die aktuellen Datenschutzherausforderungen an Schulen.
Dürfen Verbände bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen auf Unterlassung klagen? Der EuGH meint: Ja. Grund genug, zu klären, was Unterlassungsklagen sind und wie sich Unternehmen dagegen wappnen.
Unmittelbar nach Anwendbarkeit der DSGVO überprüfte die französische Aufsichtsbehörde CNIL den Online-Verkäufer Spartoo, der Schuhe in 13 EU-Länder verkauft. Sie verhängte im Juli 2020 eine Geldbuße von 250.000 €, u.a. wegen Verstößen gegen die Datenminimierung. Wie hätte sich das verhindern lassen?
Wie steht es um das Schutzniveau für personenbezogene Daten, wenn ein Verantwortlicher sie nach Russland übermittelt? Der Europäische Datenschutzaussschuss (EDSA) rät zur Vorsicht.
Personenbezogene Daten geraten immer mehr ins Fadenkreuz von Cyberangriffen. Deshalb darf im Ernstfall trotz aller Hektik die eventuell nötige, korrekte Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht übersehen werden. Im Interview erklärt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, worauf es bei der Erfüllung der Meldepflicht in diesen Fällen ankommt.
Derzeit müssen sich einige Gerichte mit datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren befassen. Worauf kommt es dabei für Verantwortliche an, und was müssen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz nachweisen? Die Antworten sind noch umstritten.
Gemeinsam schützen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Deutschland das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch was genau versteht man unter diesem Grundrecht?
Wie können öffentliche Stellen in Bayern die Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten minimieren? Das erklärt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) in der neuen Orientierungshilfe „Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung“.