Kann die betroffene Person auf den Schutz durch Art. 32 DSGVO – also auf Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung – ganz oder teilweise verzichten? Anders formuliert: Kann sie den Verantwortlichen von diesen Pflichten befreien? Die DSK hat hierzu Stellung genommen.
So viele Datenpannen wie noch nie und immer gravierendere Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger – das Jahr 2021 war aus Sicht des Datenschutzes kein gutes Jahr. Zahlen und Fakten, aber auch Vorschläge für Wege aus der Pandemie liefert der aktuelle Tätigkeitsbericht 2021 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg.
Sie gelten zwar als altertümlich. Aber wenn andere Dienste ausfallen, schätzen viele sie als schnelles und sicheres Kommunikationsmittel: Telefaxe. Was können Absender und Empfänger tun, um die Kommunikation per Telefax so datenschutzsicher wie möglich zu gestalten? Das erklärt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) in einem aktuellen Arbeitspapier.
Wie viele Personen wollen einziehen? Wo arbeiten Sie? Was verdienen Sie? Immer mehr Vermieter stellen solche Fragen schon vor der Wohnungsbesichtigung. Und immer mehr Mietinteressenten fühlen sich damit nicht wohl. Deshalb führt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) aktuell eine fokussierte Prüfung im Bereich Wohnungswirtschaft zum Thema „Selbstauskünfte von Mietinteressenten“ durch.
Art. 42 ist wie der „Rest“ der DSGVO im Mai 2018 in die Anwendungsphase eingetreten. Jedoch lässt die erste Zertifizierung – Stand Anfang 2022 – noch immer auf sich warten. Einer der wichtigsten Impulsgeber zum Thema Zertifizierung ist das ULD Schleswig-Holstein mit seiner Leiterin Marit Hansen, der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein. Ein Interview zum aktuellen Stand der Entwicklung.
Ein Unternehmen soll in der EU nur eine einzige Datenschutzaufsichtsbehörde als Ansprechpartnerin haben. In Ausnahmefällen kann es mit einer Aufsicht aus einem anderen Mitgliedstaat konfrontiert sein. Ein aktueller Fall zeigt, wie wichtig dann die Rolle des EDSA ist.
Welche Änderungen bringt das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) für die Betreiber von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen mit sich? Was müssen sie bei der Umsetzung beachten? Konkrete Tipps geben zwei aktuelle Orientierungshilfen.
Was sind personenbezogene Daten wert? Darf eine betroffene Person mit ihren Daten statt mit Geld „bezahlen“? Sind Paywalls bei Websites zulässig? Über diese und weitere Fragen diskutiert die Digitalwirtschaft seit Jahren. Der EU-Gesetzgeber schafft mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie nun Regeln, um Daten zu monetarisieren.
Nur im Ausnahmefall dürfen Onlineshops nach dem Geburtsdatum ihrer Kunden fragen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem aktuellen Urteil entschieden und gibt damit der niedersächsischen Landesbeauftragen für den Datenschutz recht. Diese hatte gegen eine Versandapotheke geklagt.
Das Medienprivileg ermöglicht z.B. Print-, TV- und Onlinemedien personenbezogene Informationen unter bestimmten Voraussetzungen für journalistische Zwecke zu verarbeiten. Medien können aber auch in ihren Aussagen selbst eine kritische Rolle für den Datenschutz spielen. Über beides sprechen wir mit Thomas Fuchs, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.