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Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Grundsätze der Datenverarbeitung, Teil 5

Eine zentrale Vorschrift der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Grundsatz der Zweckbindung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. b. Doch wie lässt sie sich Zweckbindung in der Praxis umsetzen?

EuGH zur kostenlosen Kopie einer Patientenakte

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO schließt das Recht auf eine Kopie der personenbezogenen Daten ein. Was bedeutet das konkret für das Beispiel einer Patientenakte? Wann ist eine Kopie davon kostenlos?

Weit mehr als ein Datenschutz-Thema

Es kann gut sein, dass Sie von diesem Thema noch nie gehört haben. Aber Sie sollten vorbereitet sein, falls es demnächst im Unternehmen heißt: Unsere Forderungsausfälle sind deutlich gestiegen. Und schuld daran ist der Datenschutz. Denn von Restschuldbefreiungen erfahren wir jetzt ja sehr schnell nichts mehr. Lesen Sie, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu entschieden hat.

„Letzte Ausfahrt Einwilligung“

Bevor ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, muss er die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung prüfen. Rechtsgrundlagen bietet die DSGVO v.a. in Art. 6. Machen Sie den Kollegen klar, dass sie dabei möglichst nicht mit der Einwilligung anfangen sollten.

Kundendatenschutz

Bieten Unternehmen eine Newsletter-Registrierung per Double-Opt-in-Verfahren an, stellt sich die Frage, was mit der angegebenen E-Mail-­Adresse passiert, wenn die Anmeldung nicht zeitnah bestätigt wird.

Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Datenminimierung bzw. die Datensparsamkeit ist ein zentraler Grundsatz der Datenverarbeitung in der DSGVO. Was bedeutet sie konkret für den Datenschutz?

Zensus 2022

Wie viele Menschen leben in Deutschland, wie wohnen und arbeiten sie? Das will der Zensus 2022 wissen und befragt dafür über 10 Millionen Bürger. Aber was passiert mit den erhobenen Daten, und wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Verarbeitungszwecke festlegen

Wer nicht weiß, warum er eigentlich bestimmte personenbezogene Daten verarbeitet, hat ein massives Problem. Und das nicht nur mit der Datenschutzaufsicht, sondern oft auch mit den eigenen Prozessen. Also gilt es, sich im Vorfeld einer Verarbeitung den Zweck bewusst zu machen.

DP+
Empfehlenswert ist, Abfragen zur Kundenzufriedenheit auf die vorherige Einwilligung der Empfängerinnen und Empfänger zu stützen
Bild: iStock.com / Mykyta-Dolmatov
Kundendatenschutz

Ist das Produkt oder die Dienstleistung geliefert, verschicken Unternehmen häufig E-Mails, die Kundinnen und Kunden nach ihrer Zufriedenheit befragen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig?

Das TTDSG setzt u.a. die Cookie- Regelung der ePrivacy-Richtlinie um
Bild: iStock.com / Guzaliia-Filimonova
Ein paar neue und viele alte Anforderungen

Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) regelt die Anforderungen an den Datenschutz im Bereich Telekommunikation und Telemedien – schreibt aber in einigen Bereichen nur die alten Regelungen fort. Das kann Segen und Fluch zugleich sein.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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