Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

18. Oktober 2022

Tätigkeitsbericht 2021 des BayLDA: Corona, Cyberkriminalität und internationaler Datenverkehr

Der Präsident des BayLDA stellt den Tätigkeitsbericht für 2021 vor. Cyberangriffe nehmen zu und die Corona-Pandemie prägt weiterhin den Datenschutz.
Bild: Andrii Yalanskyi / iStock / Getty Images Plus
5,00 (2)
Datenschutzaufsicht
Cyberangriffe nehmen zu, die Fragestellungen rund um den internationalen Datenverkehr werden komplexer – und die Corona-Pandemie prägt immer noch das Datenschutzjahr. Das geht aus dem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021 des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hervor.

Digitaler Tätigkeitsbericht

Bei einer online-Konferenz stellte Michael Will, der Präsident der Behörde, den Tätigkeitsbericht 2021 vor. Die Publikation umfasst 72 Seiten und geht in 17 Kapiteln ausführlich auf die Arbeit der Behörde ein. Der Bericht ist ausschließlich digital verfügbar.

Enorm viele Datenpannen

Kapitel 2 liefert die „Zahlen und Fakten“ für das Jahr 2021:

  • Besonders hoch ist die Zahl der Datenpannen pro Jahr. Sie liegt bei 3.946 gemeldeten Fällen gegenüber 3.752 Datenpannen im Vorjahr (wir berichteten).
  • Leicht zurück gegangen sind dagegen die Zahl der Beschwerden und Kontrollanregungen mit 6.009 im Vergleich zu 6.185
  • und die Zahl der Datenschutzberatungen mit 2.036 im Vergleich zu 2.657 im Vorjahr.

Datenschutz im zweiten Jahr der Pandemie

„Inhaltlich und strukturell“ ist der Berichtszeitraum auch „in diesem Jahr wieder von der Corona-Pandemie geprägt“, schreibt Michael Will im Vorwort des Tätigkeitsberichts. „Insbesondere im Bereich der Impf- und Testzentren, Schulen und Kitas, besonders aber im Beschäftigtendatenschutz haben wir fortlaufend Ministerien und Verantwortliche bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung und Umsetzung infektionsschutzrechtlicher Regelungen beraten und unterstützt.“

Gleichzeitig hat das BayLDA die Situation andauernder Kontakt- und Reisebeschränkungen aber auch „bestmöglich genutzt und unsere technische Ausstattung und Möglichkeiten virtuellen Arbeitens weiter ausgebaut“.

Immer mehr Cybervorfälle

Leider haben wohl auch Cyberkriminelle ihr technisches Know-how während der Pandemie verfeinert.

Das BayLDA verzeichnete auf jeden Fall im Jahr 2021 immer mehr komplexe Cybervorfälle: „Die Zunahme (…) beschäftigt uns intensiv“, so Will in einer Pressemitteilung. „Neben aktuellen Fragen des Internationalen Datenverkehrs waren und sind sie einer der Schwerpunkte der Arbeit des BayLDA“.

Zum wirksamen Schutz gegen Cyberangriffe führe das Landesamt aber präventive Kontrollmaßnahmen durch. Deshalb habe das BayLDA „ein gutes Bild von der Sicherheitslage bayerischer – insbesondere kleiner und mittlerer – Unternehmen.“

Immer komplexere Fragen rund um den internationalen Datenverkehr

Ein weiterer Themenschwerpunkt des Datenschutzjahres 2021 in Bayern war der internationale Datenverkehr – Stichworte „Schrems II“ und „Privacy Shield“ – und die immer komplexer werdenden Fragestellungen in diesem Zusammenhang.

Hier hat das Landesamt in einer Vielzahl von Einzelfällen über die praxisgerechte Umsetzung der EuGH-Entscheidung (wir berichteten) beraten und sich an einem gemeinsamen anlasslosen Prüfverfahren der deutschen Aufsichtsbehörden beteiligt.

Deutlich mehr Personal?

Solche Einzelberatungen, die anhaltend hohen Fallzahlen und die fortbestehenden Beratungserfordernisse von Unternehmen und Vereinen stellen laut Will das BayLDA mit seinen 33 Mitarbeitern vor große Herausforderungen. Er fordert deshalb eine deutliche Aufstockung seiner Behörde.

„Wenn Beschwerden von Betroffenen nicht in der gebotenen und gesetzlich geforderten Geschwindigkeit bearbeitet werden können und wichtige Beratungen deshalb zurückgestellt werden müssen, leidet die Rechtssicherheit im Datenschutz für alle“, so Will in der Pressemitteilung.

Newsmaker Datenschutz - Newsletter für Ihre Mitarbeitersensibilisierung

Newsmaker Datenschutz

Nur wenn Sie Mitarbeitende und Mandanten regelmäßig mit Datenschutz-Themen konfrontieren und dadurch sensibilisieren, können Sie Ihre Unterrichtungsaufgabe nach Art. 39 DSGVO erfüllen.

Mit den alle 2 Monate neu für Sie bereitgestellten Muster-Newslettern von „Newsmaker Datenschutz“ gelingt Ihnen dies professionell, ansprechend und zeitsparend.

Einmal Ihr Layout anlegen, und schon können Sie Ihren Datenschutz-Newsletter regelmäßig an Mitarbeiter, Kolleginnen oder Mandanten verschicken.

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
0 Kommentare
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.