Ein Betriebsratsvorsitzender reicht Klage ein
Kläger ist ein Betriebsratsvorsitzender. Formal geht es ihm um Schadenersatz gemäß Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kläger wirft seinem Arbeitgeber vor, er hätte die Personaldaten des Klägers rechtswidrig verarbeitet. Diesen Vorwurf stützt er unter anderem darauf, dass sein Arbeitgeber in unerlaubter Weise Personaldaten dazu verwendet hätte, um das System Workday zu testen.