Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 20. Dezember 2021 ihre „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 1. Dezember 2021“ veröffentlicht. Zwei Tage später folgte die Orientierungshilfe „Bayerische öffentliche Stellen und Telemedien“.
Beide Papiere gehen zunächst auf die veränderte Rechtslage ein, die seit dem Inkrafttreten des TTDSG am 1. Dezember 2021 gilt. Seitdem gelten auch die neuen Regelungen für sogenannte „Cookies“, mit denen die EU-Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurden.
TTDSG verbessert Datenschutz
Das neue Gesetz „soll mehr Klarheit im Gefüge der europäischen und nationalen telekommunikations-, telemedien- und datenschutzrechtlichen Vorschriften bringen“, heißt es im Vorwort der bayerischen Orientierungshilfe.
„Insbesondere soll (…) der Flut von Einwilligungsbannern und der damit einhergehenden Ermüdung der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Angeboten entgegengewirkt werden. Sie sollen wieder mehr Kontrolle über ihre Daten erlangen.“
Nutzer brauchen Kontrolle
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz betont deshalb in einer Pressemitteilung vom 22. Dezember 2021, dass sich die Nutzer der Angebote unkompliziert darüber informieren können müssten,
- welche personenbezogenen Daten Anbieter von ihnen verarbeiten,
- wie und in was sie einwilligen
- und wie sie eine Einwilligung rückgängig machen können.