Chance „Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO“
Verhaltensregeln, auch „Codes of Conduct“ (CoC) genannt, sind allgemein ein wichtiges Instrument der Selbstregulierung der Wirtschaft. Sie müssen sich nicht zwangsläufig auf den Datenschutz und die DSGVO beziehen.
Während die Zertifizierung nach Artikel 42 DSGVO ausführlich in der Diskussion ist und die Aufsichtsbehörden Hoffnung machen, dass es in nicht allzu ferner Zukunft Datenschutz-Zertifikate nach DSGVO gibt, sind die Verhaltensregeln nach Artikel 40 DSGVO bislang kaum in Erscheinung getreten. Doch es lohnt sich, sich mit Verhaltensregeln genauer auseinander zu setzen.
Das Mittel für KMU-Verbände und für Teilbereichs-Regelungen
Im Podcast-Interview erläutert Roul Tiaden, der Ständige Vertreter der oder des künftigen nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten, die Chancen und Möglichkeiten von Verhaltensregeln, und weist auf die Unterstützungsangebote seiner Aufsichtsbehörde hin.
Wir stellen ihm u.a. diese Fragen:
- Welche Bedeutung haben Verhaltensregeln nach DSGVO im Vergleich zu den bekannteren Zertifizierungen?
- In welchen Bereichen wären denn Verhaltensregeln möglich?
- Welche Verhaltensregeln nach DSGVO gibt es bereits in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
- Gibt esschon weitere Interessenten oder Vorhaben für Verhaltensregeln, die Sie nennen könnten?
- Warum gibt es erst so wenige Verhaltensregeln? Wo sehen Sie die Herausforderungen?
- Können Sie sagen, ob es in anderen Bundesländern / EU-Ländern ähnlich ist?
- Was erwarten Sie als weitere Entwicklung bei den Verhaltensregeln? Und wie steht es um die Zertifizierungen?
- Gibt es Hilfestellungen der Aufsicht, wenn zum Beispiel ein Verband eine Verhaltensregel erstellen will? Wir hatten dazu etwas auf den Seiten von LDI NRW gesehen.
- Wie lange dauert das Zulassungsverfahren für Verhaltensregeln?
- Wo informiert man sich am besten darüber, welche Regeln genehmigt sind?
Im Podcast genannte Weblinks: