Wann ist eine Information ein personenbezogenes Datum?
Die zwei Ansätze der Identifizierbarkeit
Seit vielen Jahren ist umstritten, wann eine solche Identifizierbarkeit gegeben ist. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sowie einige Stimmen in der Literatur vertreten einen sogenannten objektiven Ansatz, wohingegen die Rechtsprechung und die überwiegende Meinung in der Literatur einen subjektiven Ansatz vertreten. Das ist der Unterschied zwischen den Ansätzen:
- Der objektive Ansatz stellt darauf ab, dass ein Personenbezug auch anzunehmen ist, wenn ausschließlich ein Dritter in der Lage ist, die Identität der betroffenen Person festzustellen. Auf die individuellen Verhältnisse des konkreten Datenverarbeiters soll es nicht ankommen.
- Der subjektive Ansatz verneint den Personenbezug, wenn es für den konkreten Datenverarbeiter mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft verbunden ist, die Person zu bestimmen, sodass das Risiko einer Identifizierung als praktisch irrelevant erscheint. Dabei bezieht der subjektive Ansatz in die Betrachtung ein, ob der konkrete Datenverarbeiter auf Informationen aus Drittquellen für eine Identifizierung zugreifen kann.
Und welcher Ansatz gilt jetzt?
Der deuts…