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02. Dezember 2022

Wie Sie Videos datenschutzfreundlich in Ihre Webseite einbinden

Was müssen Behörden, Unternehmen, Vereine und Verbände beachten, wenn sie Videos auf ihren Webseiten nutzen wollen?
Bild: Mariia Sapunova / iStock / Getty Images Plus
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Online-Datenschutz
Was müssen Behörden, Unternehmen, Vereine und Verbände beachten, wenn sie Videos auf ihren Webseiten nutzen wollen? Das erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BaWü) in seiner aktuellen Handreichung – und hat Tipps für datenschutzfreundliche Lösungen.

Vorsicht bei direkter Einbindung von Videos

Videos werden „häufig auf großen Plattformen hochgeladen und in eine unternehmens- oder behördeneigene Webseite oder eine Vereinswebseite eingebunden“, erklärt der baden-württembergische LfDI Dr. Stefan Brink in einer Pressemitteilung.

Dieses Verfahren sei technisch einfach und schnell erledigt, aber „datenschutzrechtlich (…) nicht ohne Fallstricke.“ Denn „in der Regel (werden dabei) personenbezogene Daten“ – wie die IP-Adresse der Webseiten-Besucher – „übermittelt“.

Videos selbst hosten

Der wichtigste Tipp, den der Datenschützer in seiner Handreichung „Einbindung von Videos in eigene Webseiten“ gibt, ist deshalb: „Videos selbst hosten“.

Zwar brauche es dafür mehr Speicherplatz und genügend Bandbreite, aber es sei die „wichtigste datenschutzfreundliche Alternative“. Diese stellt sicher, „dass keine problematische Übermittlung personenbezogener Daten an Drittanbieter stattfindet.“

Praxis-Tipp
„Videos können mit <video src=“Beispiel.mp4“ controls></video> in den HTML-Code von Webseiten eingebunden werden.“ (Seite 4 der Handreichung)

PeerTube nutzen

Wer Videos nicht selbst hosten will, sollte laut LfDI BaWü die Plattform PeerTube als „nichtkommerzielle, datenschutzkonforme Alternative zu den gängigen Plattformen“ nutzen.

Auf Zwei-Klick-Lösung setzen

Wer auch fremde Videos von kommerziellen Videoplattformen oder von Webseiten Dritter auf seiner eigenen Internetpräsenz nutzen will, muss noch mehr beachten.

In der Handreichung rät Dr. Stefan Brink zur Zwei-Klick-Lösung in folgender Variante: „Es sollte zunächst eine Vorschau mit einem Hinweis auf die nun folgenden externen Inhalte angezeigt werden. Dieser Hinweis sollte (…) verständlich machen, dass beim Abspielen des eingebetteten Videos beispielsweise der Plattformbetreiber die Information, wer welche Webseite gerade aufgerufen hat, erhält und eine Verknüpfung mit bereits vorhandenen Daten möglich ist.“

Praxis-Tipp
„Öffentliche Stellen müssen bei der Nutzung von einwilligungsbasierten Videoplattformen in jedem Fall zumindest Alternativen anbieten, die es Bürger_innen ermöglichen, die Videos auch auf datenschutzkonforme Weise ohne Einwilligungserfordernis anzusehen.“ (Seite 6 der Handreichung)

TTDSG beachten

Zusätzlich müssen Webseitenbetreiber immer auch die Vorgaben aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) prüfen und beachten.

Hier empfiehlt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg einen Blick in die FAQ zu „Cookies und Tracking“ auf der Webseite seiner Behörde.

Datenschutz bei Video-Inhalten einhalten

Der letzte Rat des Datenschützers bezieht sich auf die Inhalte der Videos: „Sofern (…) nicht nur Gebäude oder Naturaufnahmen, sondern auch Personen zu sehen und hören sind, ist auch eine datenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf diese Inhalte vorzunehmen.“

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
2 Kommentare
8. Dezember 2022 | 11:15
Jankowski
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    Antwort der Redaktion
    8. Dezember 2022 | 11:43
    Die Redaktion (Antwortet auf Jankowski)
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