Vorsicht bei direkter Einbindung von Videos
Videos werden „häufig auf großen Plattformen hochgeladen und in eine unternehmens- oder behördeneigene Webseite oder eine Vereinswebseite eingebunden“, erklärt der baden-württembergische LfDI Dr. Stefan Brink in einer Pressemitteilung.
Dieses Verfahren sei technisch einfach und schnell erledigt, aber „datenschutzrechtlich (…) nicht ohne Fallstricke.“ Denn „in der Regel (werden dabei) personenbezogene Daten“ – wie die IP-Adresse der Webseiten-Besucher – „übermittelt“.
Videos selbst hosten
Der wichtigste Tipp, den der Datenschützer in seiner Handreichung „Einbindung von Videos in eigene Webseiten“ gibt, ist deshalb: „Videos selbst hosten“.
Zwar brauche es dafür mehr Speicherplatz und genügend Bandbreite, aber es sei die „wichtigste datenschutzfreundliche Alternative“. Diese stellt sicher, „dass keine problematische Übermittlung personenbezogener Daten an Drittanbieter stattfindet.“