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HinSchG

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Wer ein Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz einrichten und betreiben möchte, dem stellt sich die Frage nach der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit
Bild: iStock.com/Nanzeeba Ibnat
Datenschutz-Compliance

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht die Einrichtung und den Betrieb eines internen Hinweisgebersystems vor, was auch unter Beteiligung externer Dritter oder als gemeinsame interne Meldestelle möglich ist. Wer ist hier datenschutzrechtlich verantwortlich?

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Vertraulichkeit nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und Informationspflichten nach DSGVO erzeugen ein Spannungsfeld. Wie Sie die zwei Pole im Tagesgeschäft ins Gleichgewicht bringen, erläutert Dr. Lang aus seiner praktischen Erfahrung.
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Datenschutz-Compliance

Das Vertraulichkeitsgebot schützt die Identität von Hinweisgebern und weiteren Personen. Dieser Schutz ist aber nicht absolut. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Regelungen sowie zum Zusammenspiel mit den datenschutzgesetzlichen Informations- und Auskunftsrechten.

Im Gespräch mit Prof. Dr. Tobias Keber

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des HinSchG stellt sich eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragen. Wir haben Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), dazu befragt.

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DSB sollten nur unter bestimmten Voraussetzungen an einer internen Meldestelle mitwirken
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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Viele Unternehmen und Behörden sind nach HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. In der Praxis stellt sich dann oft die Frage, ob ein DSB diese Aufgabe zusätzlich übernehmen kann bzw. sollte.

HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ohne Zweifel datenschutzrelevant. Welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems nach HinSchG zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie können Whistleblower besser vor beruflichen Repressalien geschützt werden? Das regelt nun ein neues Gesetz!
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Whistleblower

Hinweisgebende aus Behörden und Unternehmen sollten in Zukunft besser vor beruflichen Repressalien geschützt werden. Das war das Ziel des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Allerdings hat der Bundesrat den Entwurf abgelehnt. Nun klagt die EU-Kommission.

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