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Homeoffice

Keine Cybersicherheit ohne Datenschutz, Teil 4

Cloud-Apps spielen eine immer größere Rolle. Doch ihre Risiken sind leicht zu übersehen. Security-Lösungen wie Cloud Access Security ­Broker (CASB) sollen den Zugriff auf riskante Cloud-Anwendungen ­verhindern. Das könnte aber zulasten des Datenschutzes gehen.

Awareness-Training

Zu den wesentlichen datenschutzrechtlichen Pflichten gehört die Schulung von Beschäftigten. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung bietet sich ein Schulungskonzept an.

Auswahlkriterien für VPN-Dienste

Ein VPN zu nutzen, gehört regelmäßig zu den Sicherheits-Empfehlungen, für das Homeoffice genauso wie für die mobile Arbeit. Doch damit Virtual Private Networks den erwarteten Schutz bieten, müssen die jeweiligen VPN-Lösungen eine Reihe von Kriterien erfüllen.

Aufgabe von Büroflächen

Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten führen dazu, dass Organisationen ihre Büroflächen verkleinern. Die Checkliste zeigt, was dabei aus Datenschutzsicht zu beachten ist.

Beschäftigtendatenschutz

Bereits vor der Corona-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen neue Arbeitsweisen für sich entdeckt. DSB müssen nun immer wieder prüfen, ob diese Konzepte im Einklang mit dem Datenschutz stehen. Eine Checkliste hilft hier weiter.

Mit dem Datenschutz vereinbar?

Dass Beschäftigte von Unternehmen in Deutschland ganz oder teilweise aus dem Homeoffice in einem Drittstaat arbeiten, kommt seit der Corona-Pandemie deutlich häufiger vor als früher. Aus der Sicht des Datenschutzes ist dabei einiges zu beachten.

Zum Datenschutz unterweisen

Homeoffice und Remote Work haben die Zahl der Online-Videokonferenzen steigen lassen. Die Webcam abzusichern, wird daher immer wichtiger. Abdeckungen für Webcams sind nur eine der Maßnahmen, die Sie in der Datenschutzschulung empfehlen können.

Technische & organisatorische Maßnahmen

Welche Gefahren gehen von ausscheidenden Mitarbeitern aus? Wie begegnet man ihnen am besten? Lesen Sie, welche Schritte erforderlich sind, um den Risiken gezielt vorzubeugen.

Eine Warnung für alle Unternehmen

Wer ohnehin schon großen Schaden hat, darf zusätzlich noch eine Geldbuße zahlen. So erging es einem Unternehmen, das Opfer einer Ransomware-Attacke wurde. Denn die Datenschutzaufsicht konnte dem Unternehmen nachweisen, dass es am Erfolg des Angriffs selbst schuld war. Dass der Fall in Großbritannien spielt, ist ohne Bedeutung. Denn auch dort wendet die Datenschutzaufsicht nach wie vor die DSGVO an.

Die vergessene Schwachstelle in Büro und Homeoffice
Bild: jittawit.21 / iStock / Getty Images Plus
Angriffsziel Drucker

Trotz aller Digitalisierung bleiben Drucker wichtige Ausgabegeräte in Büros und Homeoffices. Während viele Unternehmen ihre Drucker nicht auf ihrer Liste der möglichen Schwachstellen haben, stehen die Drucker bei den Angreifern zunehmend im Fokus.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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