Über Telefonie, Chat, Videokonferenzen, Webinare, Bildschirmfreigaben und Dateiübermittlung bis hin zur Einbindung externer Apps und Funktionalitäten ist (fast) alles möglich. Für das Beschäftigungsverhältnis bedeutet das einige datenschutzrechtliche Gefahren. Um diesen Gefahren praxisorientiert begegnen zu können, ist es notwendig, entsprechende unternehmens- oder behördeninterne Regelungen zu schaffen.
Wer hat welche Zugriffe auf Daten im Unternehmen? Darf derjenige überhaupt zugreifen? Schaffen Sie Ordnung per Zugriffskontrolle! Denn sie ist unabdingbar, um die Sicherheit der Verarbeitung unter der DSGVO zu gewährleisten.
Das neue Arbeiten zwischen Homeoffice und Büro stellt Unternehmen vor vielerlei Herausforderungen. Für Datenschutzbeauftragte ist es umso wichtiger, bei Veränderungen, die die Arbeitssituation der Beschäftigten betreffen, kompetent zu beraten.
Arbeiten die Beschäftigten teils im Büro und teils im Homeoffice, steigt die Gefahr, dass sie vertrauliche Unterlagen mit nach Hause nehmen. Bei aller Digitalisierung ist es daher notwendig, zu regeln, wie die Kolleginnen und Kollegen Papierdokumente richtig behandeln.
Was müssen Behörden und Betriebe beachten, wenn sie Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten? Wie garantieren sie den Datenschutz und die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten? Antworten gibt der neue Leitfaden „Hinweise zum Homeoffice in Behörden und Betrieben“ des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.
Wie überwacht der DSB den Datenschutz im Homeoffice? Denn grundsätzlich ist ja bei einer Begehung z.B. das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zu beachten oder Hygienevorschriften. Wie so oft derzeit gilt auch hier: besser virtuell als gar nicht.
In den letzten Monaten warnten Sicherheitsbehörden vor Phishing-Wellen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Schon zuvor war Phishing eine ernstzunehmende Gefahr für den Schutz personenbezogener Daten. Grund genug, eine spezielle Schulung anzubieten. Wer dabei Phishing-Simulationen nutzt, sollte das genau vorbereiten.
Viele Unternehmen haben Beschäftigte im Homeoffice bzw. im mobile Office. Nicht wenige arbeiten hier mit privaten Endgeräten. Wer das Arbeiten mit privaten IT-Systemen noch nicht geregelt hat, kann sich an diesem Muster einer Betriebsvereinbarung orientieren.
Im Datenschutzalltag taucht im Zusammenhang mit Unternehmensnetzwerken häufig der Begriff „VPN“ auf. Was ist das eigentlich genau? Und worauf müssen Verantwortliche achten?
Video- und Telefonkonferenzen sind die Kommunikationsmittel der Stunde. Doch wie setzen wir diese technischen Möglichkeiten datenschutzfreundlich ein? Tipps gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg