Besonders wichtig für Datenschutzbeauftragte (DSB) in KRITIS-Unternehmen ist das BSIG. Betroffenen Einrichtungen legt es viele Verpflichtungen auf, die sich auch auf personenbezogene Daten beziehen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) nimmt auch Auftragsverarbeiter in die Pflicht: Bei einer Auftragsverarbeitung ist nicht mehr nur der Verantwortliche gefordert. Was muss der Auftragsverarbeiter tun?
Es vergeht kein Tag, an dem Datenschutzverletzungen nicht in den Nachrichten sind: Die Rede ist von Leaks, Cyberattacken, Ransomware-Erpressung. Die Aufsichtsbehörden sind hier besonders gefordert. Im Podcast-Interview sprechen wir mit Helmut Eiermann, Stellvertretender Landesbeauftragter und Leiter Querschnittsaufgaben beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
Wie verhindern Verantwortliche, dass es bei Wartungsarbeiten zu Datenpannen kommt, weil Techniker auf Daten zugreifen, die nicht für sie bestimmt sind? Wir stellen weitere Maßnahmen zur Absicherung der Fernwartung vor und beleuchten, wie es sich mit der Sicherheit bei IoT-Geräten verhält.
Angesichts der wachsenden Bedrohung müssen Unternehmen nachhaltige Cyber-Resilienz, also Widerstandsfähigkeit, anstreben, um Angriffe zu verhindern und bei Sicherheitsvorfällen schnell zu reagieren. Dazu eignen sich Sicherheitsaudits, sogenannte Penetrationstests, besonders gut.
Verantwortliche müssen Datenpannen nicht nur erkennen und ggf. rechtzeitig melden. Sie sind auch angehalten, Fehler zu analysieren, die überhaupt erst zu dem Vorfall führen konnten. Ziel ist es, zukünftig Datenpannen zu vermeiden. Unterstützung bieten auch hier die Leitlinien des EDSA.
Jeder kann nach Wartungsarbeiten plötzlich die Gehaltsabrechnung aller anderen Kolleginnen und Kollegen einsehen – was ist da bloß passiert? Lesen Sie, wie Sie solche Datenschutzvorfälle umschiffen.
Niemand kann sich zig Passwörter merken. Daher ist es sinnvoll, Passwörter in einem Passwort-Manager oder -Safe zu speichern. Doch wie lernen die Nutzerinnen und Nutzer, damit richtig umzugehen?
Die DSGVO fordert die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen rasch wiederherzustellen. Hinweise zur Umsetzung liefert sie aber nicht. Deshalb sind Hilfestellungen wie der neue BSI-Standard 200-4 mehr als willkommen.
Um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) umzusetzen, gilt es, die IT-Sicherheitsmaßnahmen und die Organisation der Sicherheit zu dokumentieren. Unternehmen sollten deshalb ihre IT-Sicherheits-Rahmenrichtlinie sowie das IT-Sicherheitskonzept auf die DSGVO anpassen. Das verankert den Datenschutz in der IT-Sicherheit.