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KI

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Die KI-Verordnung (KI-VO) sieht verschiedene Rollen und damit einhergehend verschiedene Verantwortlichkeiten für den Datenschutz vor.
Bild: iStock.com/Atomic62 Studio
KI-Einsatz wirft datenschutzrechtliche Fragen auf

Immer öfter und in immer mehr Bereichen kommt künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz. Doch wer ist eigentlich für die KI-Systeme verantwortlich? Die Frage stellt sich nicht nur aus haftungsrechtlicher Sicht, sondern insbesondere mit Blick auf den Datenschutz.

Datenschutz-Grenzen für Künstliche Intelligenz

Richtlinien für Training und Nutzung generativer KI geben oft vor, auf welche Datenquellen die KI unter welchen Bedingungen zugreifen darf. Doch die Regelung allein kann nicht sicherstellen, dass eine KI nicht doch die Grenzen überschreitet. Es gibt aber bereits technische Lösungen, um solche KI-Vorgaben durchzusetzen. Wir geben einen Überblick.

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Schematischer Ablauf einer DSFA nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO - auch bei KI-Systemen relevant
Bild: atarax; Icons: iStock/Getty Images Plus/anttohoho
Künstliche Intelligenz

Gerade mit dem aktuellen Vormarsch von KI-Systemen ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung wichtiger denn je und ein wertvolles Instrument: nicht nur, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch, um etwaige Risiken entdecken und adressieren zu können.

Nutzen Sie bewährte Prozesse

Künstliche Intelligenz soll die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation in Deutschland bewirken. Dazu passend hat die EU die KI-Verordnung beschlossen, die KI in Europa regulieren soll. Mögliche Synergien zwischen ­KI-Verordnung und ­DSGVO sind einen Blick wert.

Für den sicheren Einsatz generativer KI sind klare Richtlinien und technische Maßnahmen erforderlich, um den Datenzugriff zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern. Diese Checkliste fasst die wichtigsten Anforderungen an Lösungen zusammen.

Awareness-Training

Zu den wesentlichen datenschutzrechtlichen Pflichten gehört die Schulung von Beschäftigten. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung bietet sich ein Schulungskonzept an.

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Die IT-Sicherheitslage erfordert es heute, Netzwerkaktivitäten umfassend zu überwachen (XDR). Dies birgt Risiken für den Datenschutz der Belegschaft.
Bild: iStock.com/gorodenkoff
Keine Cybersicherheit ohne Datenschutz, Teil 3

Die Cybersicherheit erfordert Transparenz in der kompletten genutzten IT. Die Angriffserkennung und Abwehr erweitert sich deshalb von den Endgeräten (EDR) auf die ganze IT-Infrastruktur (XDR). Das kann aber Folgen für den Datenschutz nach sich ziehen.

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Künstliche Intelligenz
Bild: iStock.com/Chayada Jeeratheepatanont
Im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen

Mit neuer Technik können neue Konflikte entstehen. Ein Beispiel sind KI-Anwendungen und die Benennung von KI-Beauftragten. Lesen Sie, welche praxisrelevanten Interessenkonflikte bei DSB generell möglich sind und wie es speziell mit der Rolle von KI-Beauftragten aussieht.

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Handyscreen mit den Apps Copilot, Perplexity und ChatGPT.
Bild: Robert Way/iStock Editorial/Getty Images Plus
Generative künstliche Intelligenz

Der Hype um generative künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT hat die Microsoft-Flaggschiffe Microsoft 365 und das Betriebssystem Windows 11 erreicht. Die KI kann vielfältige Aufgaben übernehmen und lässt sich mit natürlicher Sprache steuern. Copilot ist daher einen genaueren Blick wert.

Im Gespräch mit Dr. Eugen Ehmann

KI, Data Act, weitere Harmonisierung im Datenschutz, Profiling und Scoring, viele Themen und Entwicklungen bewegen gerade den Datenschutz. Wie behält man da noch den Überblick? Was bietet dazu ein Datenschutzkongress wie die IDACON 2024? Wir haben Dr. Eugen Ehmann, ausgewiesener Datenschutz-Experte und Kongressleiter der IDACON, dazu befragt.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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