Recht auf Löschung: Bayern veröffentlicht Orientierungshilfe
Recht auf Auskunft und Recht auf Löschung
„Ich freue mich, nach der bereits seit längerem vorliegenden Orientierungshilfe zum Recht auf Auskunft nun auch ein Papier zum Recht auf Löschung vorstellen zu können“, betont der BayLfD Prof. Dr. Thomas Petri in einer Pressemitteilung seiner Behörde.
Bayern bietet Orientierungshilfe
Die neue Orientierungshilfe „Das Recht auf Löschung nach der Datenschutz-Grundverordnung“ ist sowohl für bayerische öffentliche Stellen als auch für interessierte Bürger gedacht.
Auf 47 Seiten stellt sie die einschlägigen Normtexte vor und geht auf praktische Anwendungsfälle aus dem öffentlichen Sektor ein.
Recht auf Löschung kennen und beachten
„Jeder datenschutzrechtlich Verantwortliche muss das Recht auf Löschung kennen und beachten“, heißt es im Vorwort der Orientierungshilfe. „Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist auch immer an eine künftige Löschung zu denken, die ihrerseits ebenso eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt.“
Recht auf Vergessenwerden
Die wichtigste rechtliche Grundlage für das Recht auf Löschung – das auch als Recht auf Vergessenwerden bezeichnet wird – ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Artikel 17 legt fest: „Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden.“
Fragen aus der Praxis
In der Prüfungs- und Beratungspraxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden wirft dieses Recht auf Löschung immer wieder Fragen auf über
- die verschiedenen Löschungsgründe,
- die Reichweite der Ausnahmetatbestände,
- das Verhältnis von Löschungsrecht und Löschungspflicht,
- die praktische Umsetzung entsprechender Ersuchen.
Sehr wichtiges Recht für Bürger
Die Orientierungshilfe geht auf diese Fragen aus der Praxis ein, erläutert ausführlich die Hintergründe und gibt Hilfestellungen.
„Die Bedeutung dieses Rechts sollte nicht unterschätzt werden“, hebt Prof. Dr. Thomas Petri hervor. „Zumal, wenn es um Informationen geht, die Bürgerinnen und Bürgern bei zukünftigen Verwaltungsentscheidungen zum Nachteil gereichen könnten.“
Datenbestand ausdünnen
Und so kann der BayLfD gut nachvollziehen, dass Bürger das Bedürfnis haben, „den Bestand an Informationen auszudünnen, den der Staat, die Kommunen und andere öffentliche Träger über sie aufgebaut haben.“
Das Recht auf Löschung sei eine ideale „Möglichkeit, auf den ‚Rückbau‘ eines vorhandenen Datenbestandes hinzuwirken.“ Wie das geht, zeigt die Orientierungshilfe auf.
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Mehr Informationen:
- Pressemitteilung des BayLfD vom 20. uni 2022: https://www.datenschutz-bayern.de/presse/20220620_Recht_auf_Loeschung.html
- Orientierungshilfe „Das Recht auf Löschung nach der Datenschutz-Grundverordnung“ des BayLfD: https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/OH_Loeschung.pdf