NIS-2
Die NIS-2-Richtlinie, offiziell als Richtlinie (EU) 2022/2555 bezeichnet, wurde am 14. Dezember 2022 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Diese EU-Richtlinie zielt darauf ab, die Cyberresilienz innerhalb der Union zu verbessern.
Sie ersetzt die bisherige Richtlinie (EU) 2016/1148, bekannt als NIS-Richtlinie, die bis zum 18. Oktober 2024 gültig ist und bereits ein hohes Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der Union sicherstellen sollte.
Zusätzlich werden durch die NIS-2-Richtlinie Änderungen an der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der EECC-Richtlinie (EU) 2018/1972 vorgenommen.