In zwei Entscheidungen hat der EuGH klargestellt, dass den Verantwortlichen die Pflicht zu einem Risikomanagement trifft, aber keine Pflicht zur Risikofreiheit besteht. Auch für den Schadensersatz stellt der EuGH die Weichen. Diese Entscheidungen des EuGH haben damit grundsätzliche Bedeutung für die Umsetzung der DSGVO.
Neuerdings hört man Behauptungen wie: Der EuGH hält sich beim Thema Schadensersatz zurück. Und für Bagatellen wie ein „ungutes Gefühl“ gibt es ohnehin nichts. Was ist daran Dichtung, was ist Wahrheit? Eine Analyse von vier EuGH-Entscheidungen schafft Klarheit.
Ein Verantwortlicher hat gegen die DSGVO verstoßen. Das hat bei der betroffenen Person zu einem Schaden geführt. Sie fordert 2000 € Schadensersatz. Angeblich hat der EuGH entschieden, dass stattdessen eine Entschuldigung der verantwortlichen Stelle ausreicht. Lesen Sie hier, was an der Sache dran ist – und vor allem, was nicht.
Ein städtischer Beamter scheint dienstunfähig zu sein und wird deshalb wohl in den Ruhestand treten müssen. Die Stadt schreibt intern schon einmal seine Nachfolge aus. Dabei skizziert sie den Gesundheitszustand des Beamten. Der will deshalb Schadensersatz in Höhe von 20.000 €. Was sagt das zuständige Gericht dazu?
Eine Behörde sendet medizinische Unterlagen, die Herrn A betreffen, versehentlich an Herrn B. Der gibt sie bereitwillig sofort zurück, und die Behörde versendet die Papiere an den Richtigen, nämlich an Herrn A. Hat Herr A Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz?
Ein Gläubiger macht gegenüber der SCHUFA zwei Negativ-Meldungen wegen überfälliger Forderungen, ohne dazu berechtigt zu sein. Das führt zu schlechteren Score-Werten für den Schuldner. Dem Hanseatischen Oberlandesgericht ist das ein Schmerzensgeld von 2.000 € wert.
Viele deutsche Gerichte versuchen, Ansprüche auf Schadensersatz nach der DSGVO möglichst auszubremsen. Dieser Eindruck entsteht, wenn man die einschlägige Rechtsprechung verfolgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt aber erneut klargestellt: Wer einen Schaden erlitten hat, muss auch Schadensersatz bekommen.
„Wer muss was beweisen können?“ Diese Frage entscheidet oft darüber, ob jemand einen Anspruch auf Schadensersatz nach DSGVO hat oder nicht. Der EuGH hat hierfür wichtige Regeln aufgestellt. Er tat dies anhand eines banalen Falls, der jeden Tag irgendwo im Einzelhandel vorkommt.
Kriminelle hacken das EDV-System einer Finanzbehörde. Der Betrieb liegt tagelang völlig still. Danach ist er wochenlang beeinträchtigt. Und jetzt verlangen einige, deren Daten betroffen waren, wegen des Vorfalls Schadensersatz. Können sie damit Erfolg haben? Lesen Sie, was der EuGH dazu sagt.
Bei Office 365 ist es oft so eingerichtet: Der Chef kann auf den Mail-Account seiner Assistenz zugreifen. Umgekehrt gilt dasselbe. Was ist, wenn der Chef dabei peinliche Privat-Mails der Assistenz liest? Muss er Schadensersatz zahlen? Bevor Sie voreilig den Kopf schütteln – der Fall ging durch drei Instanzen!