➧ Warum zeichnete der Arbeitnehmer das Gespräch auf?
Ein Arbeitnehmer war seit 19 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Und nun das: Am 28.01.2022 rief ihn der Personalverantwortliche zu einem Personalgespräch. Der Personaler konfrontierte ihn mit einer ganzen Reihe von Verfehlungen. Der Arbeitnehmer verstand die Welt nicht mehr. Damit hatte er nicht gerechnet. Er befürchtete Konsequenzen für sein Arbeitsverhältnis. Drei Tage später, am 31.01.2022, rief ihn der Personaler erneut zu einem Gespräch. Dieses Mal wollte der Arbeitnehmer besonders umsichtig sein. Deshalb zeichnete er dieses Gespräch heimlich auf. Seinem Gegenüber sagte er davon lieber nichts. Sein Gegenüber ahnte auch nichts.
➧ Wie liefert er sich kurz danach selbst ans Messer?
Kurze Zeit danach versetzte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf eine andere Stelle. Das empfand der Arbeitnehmer als ungerecht. Er klagte gegen diese Versetzung. Die Aufnahme des Gesprächs vom 31.01.2022 bot er dabei als Beweismittel an. Das war dem Arbeitgeber zu viel des Schlechten. Nach Anhörung des Betriebsrats kündigte er dem Arbeitnehmer fristlos. Hilfsweise sprach er auch noch eine ordentliche Kündigung aus. Nun geht es um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch eine dieser beiden Kündigungen beendet worden ist.