Meta: 390 Millionen Bußgeld und keine Werbung mehr ohne Zustimmung
Verstoß gegen die DSGVO
Der US-amerikanische Konzern Meta hat laut Mitteilung der irischen Datenschutzbehörde DPC mit seinen beiden Plattformen Facebook und Instagram gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Die Behörde verhängte deshalb eine Strafe von 210 Millionen Euro für Verstöße von Facebook und von 180 Millionen Euro für Instagram. Darüber hinaus muss Meta innerhalb von drei Monaten seine Datenverarbeitung in Einklang mit den Vorgaben der DSGVO bringen.
Meta will in Berufung gehen
Meta zeigte sich laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung „enttäuscht“ über die Entscheidung und kündigte Berufung an.
„Wir glauben zutiefst, dass unser Ansatz die EU-Datenschutzverordnung respektiert, (…) und haben vor, sowohl gegen den Inhalt der Entscheidungen als auch gegen die Strafen in Berufung zu gehen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Konzern.
Keine Werbung mehr ohne Zustimmung
Die DSGVO regelt seit 2018, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten gesammelt und genutzt werden dürfen. Meta hatte daraufhin seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert und das Ausspielen von persönlich zugeschnittener Werbung zum Teil des Dienstes erklärt, für den keine Zustimmung der Nutzer notwendig sei.
Diese Auslegung hat die DPC nun kassiert: Meta darf die personenbezogenen Daten seiner Nutzer nicht mehr ohne deren Zustimmung für personalisierte Werbung nutzen.
Fünf Jahre langer Streit
Den Stein ins Rollen gebracht hatte der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, der mit seiner Datenschutzorganisation noyb bereits im Mai 2018 Klage gegen den US-Konzern einreichte. Er bekam dafür zwar viel Unterstützung von europäischen Datenschutzbehörden – allerdings nicht von der für Meta zuständigen irischen Data Protection Comission.
Deshalb schaltete sich im Dezember 2022 der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ein und entschied, dass der US-Konzern die personenbezogenen Daten von Nutzern aus Europa in unzulässiger Weise für Werbung nutze (wir berichteten).
Im Januar 2023 – also nach einem fünf Jahre andauernden Streit – setzte die DPC nun den EDSA-Beschluss um und verhängte das Bußgeld gegen Meta.
Max Schrems bleibt weiter am Ball
„Privacy Win“ steht auf dem Bild zur Mitteilung der Datenschutzorganisation noyb, in der Max Schrems die Entscheidung der DPC als einen „schwere(n) Schlag für das Geschäftsmodell von Meta in Europa“ bezeichnet.
Wirklich freuen über das Urteil kann er sich aber nicht, denn „Die Strafe wird an Irland gehen – den Staat, der sich auf die Seite von Meta gestellt und die Durchsetzung mehr als vier Jahre lang verzögert hat.“ Und er rechnet damit, dass Meta in Berufung gehen wird, „was zu weiteren Kosten für noyb führen wird.“
Am Ball bleiben er und seine Datenschutzorganisation noyb aber auf jeden Fall.
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- Mitteilung der irischen DPC am 4. Januar 2023: https://www.dataprotection.ie/en/news-media/data-protection-commission-announces-conclusion-two-inquiries-meta-ireland
- Mitteilung der Datenschutzorganisation noyb am 4. Januar 2023: https://noyb.eu/de/breaking-meta-darf-personenbezogene-daten-nicht-fuer-werbung-nutzen
- Bericht der Süddeutschen Zeitung am 4. Januar 2023: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/internet-meta-darf-personenbezogene-daten-nicht-fuer-werbung-benutzen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230104-99-104669
- Bericht der Datenschutz Praxis am 13. Dezember 2022: https://www.datenschutz-praxis.de/verarbeitungstaetigkeiten/meta-keine-werbung-ohne-zustimmung/
- Mitteilung des EDSA am 6. Dezember 2022 : https://edpb.europa.eu/news/news/2022/edpb-adopts-art-65-dispute-resolution-binding-decisions-regarding-facebook-instagram_de