Ortstermin für eine Datenschutzprüfung in der Personalabteilung. Vier Arbeitsplätze, Wartezone mit Tresen, die Bildschirme so ausgerichtet, dass keine unbefugten Einblicke möglich sind, solange beschäftigte Personen im Raum sind. So weit ist auf den ersten Blick alles in Ordnung. Aber eben kein Türknauf. „Was geschieht, wenn alle draußen sind?“, fragt der Datenschutzbeauftragte. „Wird dann zugeschlossen?“ – „Selbstverständlich“, sagt die Personalleiterin. „Darauf können Sie sich absolut verlassen!“
Der Datenschutzbeauftragte wittert Potenzial für Datenschutzverstöße
Der sechste Sinn für mögliche Datenschutzverstöße ist geweckt. Man sollte später einfach nochmal im Personalbereich vorbeischauen. Gedacht, getan. Einige Zeit später. Klopfen. Keine Reaktion. Türklinke drücken – die Tür geht auf. Niemand im Raum. Also doch.
Eine Zeitlang tut sich nichts. Man könnte die offene E-Mail an dem Arbeitsplatz dort drüben beantworten, um sich die Wartezeit zu vertreiben: „Kann ich kurzfristig zwei Tage Urlaub nehmen?“ „NEIN!!!“, schreibt der Datenschutzbeauftragte groß als Antwort, jedoch ohne die Mail abzusenden. Und steht, als wäre nichts geschehen, wieder am Tresen.
Peinlich, peinlich …
Wenig später kommt die Personalleitung in den Raum und wechselt die Farbe. Sie hatte ja versichert, dass das Büro bei Abwesenheit verlässlich verschlossen sei! „Warten Sie schon lange?“ – Ein Lächeln. „Immerhin lange genug, um Ihre Mails zu beantworten.“ Der folgende Hechtsprung über den Tresen zum Rechner ist olympiareif. Der Datenschutzbeauftragte beruhigt: „Nein, ich habe die E-Mail nicht abgeschickt. Aber was hätten andere in Ihrer Abwesenheit anstellen können!?“
Ab diesem Zeitpunkt war das Personalbüro stets vorbildlich verschlossen. Und einige Tage später war sogar ein Knauf mit Zuziehautomatik an der Tür!