Das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist angespannt. Der Arbeitnehmer fürchtet eine Kündigung. Das nächste Personalgespräch zeichnet er lieber einmal heimlich auf. Das hat ernste Folgen.
Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sowie die Melde- und Benachrichtigungspflichten sind ein wiederkehrendes Thema in der Praxis. Der EDSA hat dazu aktualisierte „Guidelines“ veröffentlicht. Auch wenn nicht alles neu ist, sind einzelne Aspekte hervorzuheben.
Einen Prozess zu haben, um Datenpannen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu melden, ist ein „Must have“. Wann aber ist ein Vorfall meldepflichtig? Und wie muss die Meldung genau ausgestaltet sein?
„Mit Kirche habe ich nichts am Hut!“ Diesen Satz hört man öfter von Personen, die nie Mitglied einer Kirche waren oder die irgendwann aus einer Kirche ausgetreten sind. Er stimmt allerdings gerade im Datenschutz nur sehr begrenzt.
Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Geschädigte vermehrt Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Verantwortliche minimieren die Risiken, indem sie ihre Verarbeitungsprozesse prüfen und Beschäftigte schulen. Dafür ist es sinnvoll, die häufigsten Schwachstellen zu kennen.
Wer ohnehin schon großen Schaden hat, darf zusätzlich noch eine Geldbuße zahlen. So erging es einem Unternehmen, das Opfer einer Ransomware-Attacke wurde. Denn die Datenschutzaufsicht konnte dem Unternehmen nachweisen, dass es am Erfolg des Angriffs selbst schuld war. Dass der Fall in Großbritannien spielt, ist ohne Bedeutung. Denn auch dort wendet die Datenschutzaufsicht nach wie vor die DSGVO an.
Darf Meta die personenbezogenen Daten seiner Nutzer ohne sie zu fragen für personalisierte Werbung verwenden? Nein – das hat die irische Data Protection Commission (DPC) nach einem langen Verfahren nun endlich entschieden und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro gegen den US-amerikanischen Konzern.
Geht es darum, personenbezogene Daten mit hoher Sensibilität zu versenden, ist es immer gut, einen professionellen Kurierdienst zu beauftragen. Dieser Dienst sollte erfahren und zuverlässig sein. Das ist leider nicht immer gewährleistet …
Ein Unternehmen verletzt die DSGVO erheblich. Rechtfertigt allein das schon eine Geldbuße? Oder muss feststehen, wie es dazu im Einzelnen kam und welche Person konkret etwas falsch gemacht hat? Darüber wird der EuGH in einiger Zeit entscheiden
Es ist einer der Klassiker bei Datenschutz-Prüfungen: der nicht gesperrte Bildschirm am verlassenen Arbeitsplatz. Manche Mitarbeitende interpretieren diesen Klassiker ganz neu für sich.