Wie können sich Unternehmen gegen den Missbrauch von Betroffenenrechten schützen? Praxis-Tipps gibt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) in ihrer aktuellen Information „Missbräuchlich motivierte Geltendmachung von Betroffenenrechten“.
Sehr öffentlichkeitswirksam hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz gegen 1&1 eine Geldbuße von 9.550.000 Euro verhängt. Anlass waren Datenschutzverstöße im Callcenter. Beim Amtsgericht Bonn blieben davon weniger als 10 % übrig. Zum Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz äußert es sich dabei wenig freundlich.
Ein Kollege ist krank. Sein Vorgesetzter leitet die Information weiter – aus Versehen per Mailverteiler an alle Empfänger im Unternehmen. Wie lassen sich solche Datenschutzpannen effektiv verhindern?
Vom Urlaubserlebnis bis hin zu familiären Problemen: Im Nürnberger Servicecenter des schwedischen Modekonzerns Hennes & Mauritz (H&M) horchte die Center-Leitung systematisch mehrere hundert Mitarbeiter aus und speicherte intime Informationen.
Schadenersatzansprüche sind zunehmend ein Thema. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat z.B. aktuell die Kriterien zur Bußgeldbemessung herangezogen, um einen immateriellen Schaden zu bewerten. Sensibilisieren Sie die Geschäftsleitung auch für dieses Risiko.
Ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro muss die AOK Baden-Württemberg zahlen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) verhängte das Millionen-Bußgeld wegen eines massiven Verstoßes gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sie sind von einem Verstoß gegen den Datenschutz betroffen und beschweren sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Entgegen Ihren Erwartungen verhängt die Datenschutzaufsicht kein Bußgeld gegen den „Missetäter“. Können Sie die Behörde mit dem Ziel verklagen, dass sie aktiv wird?
Über ein Jahr lang las der Inhaber einer Anwaltskanzlei heimlich die E-Mails im persönlichen Mailaccount eines Geschäftspartners. Das Passwort für den Account hatte er sich auf dubiosen Wegen beschafft. 5.000 € Schmerzensgeld sind gewissermaßen der Preis, den er dafür zu zahlen hat.
Sind erneut Mail-Adressen und Passwörter in unbefugte Hände geraten und im Internet veröffentlicht worden, ist die Sorge nicht nur in Unternehmen und Behörden groß, selbst betroffen zu sein. Doch wie stellen Sie fest, ob Sie zu den Opfern zählen?
Anfang September gab es Wirbel um ein vermeintlich „geheimes Bußgeldmodell“ der Aufsichtsbehörden. Die Datenschutzkonferenz hat das Modell mittlerweile veröffentlicht. Was bedeutet es für die Praxis?