Sie sind von einem Verstoß gegen den Datenschutz betroffen und beschweren sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Entgegen Ihren Erwartungen verhängt die Datenschutzaufsicht kein Bußgeld gegen den „Missetäter“. Können Sie die Behörde mit dem Ziel verklagen, dass sie aktiv wird?
Über ein Jahr lang las der Inhaber einer Anwaltskanzlei heimlich die E-Mails im persönlichen Mailaccount eines Geschäftspartners. Das Passwort für den Account hatte er sich auf dubiosen Wegen beschafft. 5.000 € Schmerzensgeld sind gewissermaßen der Preis, den er dafür zu zahlen hat.
Sind erneut Mail-Adressen und Passwörter in unbefugte Hände geraten und im Internet veröffentlicht worden, ist die Sorge nicht nur in Unternehmen und Behörden groß, selbst betroffen zu sein. Doch wie stellen Sie fest, ob Sie zu den Opfern zählen?
Anfang September gab es Wirbel um ein vermeintlich „geheimes Bußgeldmodell“ der Aufsichtsbehörden. Die Datenschutzkonferenz hat das Modell mittlerweile veröffentlicht. Was bedeutet es für die Praxis?
Gegen das Telekommunikationsunternehmen 1&1 hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ein Bußgeld in Höhe von fast zehn Millionen Euro wegen Verstoßes gegen die DSGVO angekündigt. Demnach habe das Unternehmen personenbezogene Daten zu wenig geschützt.
Die enorm hohen Geldbußen, die die DSGVO vorsieht, führen bei Unternehmen zu erheblichen Unsicherheiten. Fraglich ist, wann diese Unsicherheit endet, sprich ab welchem Zeitpunkt Unternehmen keine Verfolgung durch Aufsichtsbehörden mehr befürchten müssen.
Lassen sich Unternehmensinhaber, Vorstände und Geschäftsführer persönlich für Datenschutzverstöße zur Verantwortung ziehen? Lesen Sie einen Überblick zur Haftung der Führungsebene.
Die deutschen Datenschutzbehörden haben mittlerweile erste Geldbußen verhängt. Für viele Unternehmen stellt sich nun die Frage unmittelbar, ob auch die Mitarbeiter für Datenschutzverstöße haften.
Mit der DSGVO untrennbar verbunden ist die Verpflichtung einer verantwortlichen Stelle, die Datenschutz-Aufsichtsbehörden über Datenpannen zu informieren. Das gilt für öffentliche wie nicht öffentliche Stellen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat nun eine Orientierungshilfe herausgegeben, die für Sicherheit im Umgang mit Datenpannen sorgt.
Viele Datenpannen, die Verantwortliche derzeit an die Aufsichtsbehörden melden, sind Fehlversendungen von Unterlagen mit personenbezogenen Daten. Besonders fehleranfällig sind dabei E-Mails.