Die Strafvorschriften im Datenschutzrecht stehen nur auf dem Papier. Und Datenschutzverstöße in einer Behörde lassen sich sowieso nie nachweisen – so denken viele. Die Realität sieht jedoch zunehmend anders aus. Das zeigt ein Strafverfahren in Berlin. Eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldewesen hatte dort unbefugt Daten abgerufen. Die Folge: eine Geldstrafe von 4.950 Euro! Nebenbei: Ihren Arbeitsplatz hat sie außerdem verloren. Die Entscheidung behält auch dann noch ihre Bedeutung, wenn ab dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung gilt. Die Festlegung strafrechtlicher Sanktionen für Verstöße gegen Datenschutzvorschriften bleibt Sache der Mitgliedstaaten (siehe Art. 84 Abs. 1 DSGVO sowie Erwägungsgrund 149).