Kreditinstitut wertete Daten aus
Wie verhalten sich unsere Kunden im Internet? Was kaufen sie wann und wo? Gehen Sie noch in die Bank-Filiale oder tätigen sie alle Überweisungen online? Das alles wollte ein Kreditinstitut über seine aktiven und ehemaligen Kunden wissen und wertete dafür deren Daten aus.
Ziel war es, herauszufinden, welche Kunden besonders internetaffin sind – und diese dann verstärkt auf elektronischen Kommunikationswegen anzusprechen.
Kunden wussten von nichts
Die Kunden wussten allerdings nichts von dieser Auswertung, denn das Kreditinstitut hatte vorab keine Einwilligung dafür eingeholt.
Besonders pikant: Das Unternehmen ließ die Daten von einem externen Dienstleister auswerten und glich die Ergebnisse der Analyse sogar noch mit einer Wirtschaftsauskunftei ab. Dadurch können Daten aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen miteinander verkettet werden – und die Profile werden noch genauer.
Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld
Dieses Vorgehen wird teuer für das Kreditinstitut, denn die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat eine Geldbuße in Höhe von 900.000 Euro verhängt.
„Die Betroffenen erwarten (…) in der Regel nicht, dass Verantwortliche im großen Umfang Datenbestände nutzen, um ihre Neigung zu bestimmten Produktkategorien oder Kommunikationswegen zu identifizieren“, betont Barbara Thiel, die niedersächsische LfD, in einer Pressemitteilung ihrer Behörde.
Profile für Werbezwecke sind nicht erlaubt
Die niedersächsische Datenschutzbehörde wirft dem Kreditinstitut vor, dass die Auswertung der Daten nicht mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar war.